BAföG zurückzahlen

Wer während seines Studiums Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungs-Gesetz (BAföG) erhält, bekommt die eine Hälfte vom Staat geschenkt. Die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen. Fünf Jahre nach Studienende fordert Sie das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstmals auf, Ihre Schulden zurückzuzahlen.

Doch hier kommt die gute Nachricht: Sofern Sie sich nach dem 28. Februar 2001 immatrikuliert haben, übersteigt die Darlehensschuld niemals 10.000 Euro (§ 17 BAföG).

Ratenzahlung

In der Regel zahlen Sie in Raten von mindestens 315 Euro pro Vierteljahr (d.h. monatlich 105 Euro), das jedoch höchstens 20 Jahre lang.

Grundsätzlich gilt der im Bescheid ausgewiesene Betrag. Allerdings können eine Reihe von Kosten hinzukommen, zum Beispiel Zinsen (bei Zahlungsverzug). Darüber hinaus berechnet das BVA u.a. 25 Euro für den Fall, dass es Ihre neue Adresse oder Ihren neuen Namen (z.B. bei Heirat) ermitteln musste.

Stundung / Freistellung

Wer nachweislich zu wenig verdient, kann einen Antrag auf Freistellung stellen. So gelten seit dem 01. Oktober 2010 folgende Freibeträge:

  • Darlehensnehmer: 1070 Euro
  • Ehepartner: 535 Euro
  • Jedes Kind: 485 Euro

Außerdem auf Antrag befreit:

  • Schuldner eines Bankkredits (BAföG-Rückzahlung erst nach dessen Ablösung)
  • BAföG-Darlehensnehmer während des Zweitstudiums
  • Menschen mit Behinderung (s. § 33 Einkommenssteuergesetz, EStG)
  • Alleinerziehende von Kindern bis 16 J. (1.: max. 175 Euro, weitere: je 85 Euro)

Wird der Freistellungsantrag gewährt, wird die Zahlung gestundet. In der Regel erwartet das Bundesverwaltungsamt dann die erste Zahlung ein Jahr später. Bleibt die Zahlung aus, geraten Sie in Verzug. Die Verzugszinsen werden zu Ihrer Darlehensschuld addiert.

Teilerlass

Eine weitere Möglichkeit, das eigene Konto zu schonen, ist der Teilerlass. Den gewährt das BVA für den Fall, dass Sie Ihre Schulden in einer Summe zurückzahlen wollen. Gemessen am tatsächlichen Darlehen müssen Sie dann zwischen 8 und 50 Prozent weniger zurückzahlen.

Eine entsprechende Tabelle finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Außerdem können Sie natürlich auch jederzeit beliebige Beträge tilgen: zwischen der Mindestrate und der vollen Summe ist alles drin. Damit sind Sie Ihre Schulden entsprechend früher los.

Hinweis 1: Zurzeit gelten weitere Teilerlasse für Studierende, die entweder a) zu den besten 30 Prozent Absolventen ihres Jahrgangs zählen oder b) Ihr Studium vorzeitig, d.h. vor Ende des Förderungszeitraumes, beenden (§ 18, Abs. 2 und 3 BAföG). Diese Regelungen enfallen allerdings nach dem 31.12.2013.

Rücklagen für den Tag X

Die Zahlungsaufforderung vom Bundesverwaltungsamt mag für viele überraschend kommen, aber: sie kommt! Und auch, wenn das Studentenleben im Allgemeinen kaum finanzielle Rücklagen erlaubt:

Je früher Sie beginnen, einen Teil auf die hohe Kante zu legen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie die Ihre Schulden in einer Summe bezahlen können – vor allem aus der eigenen Tasche. Abhängig von Ihren eigenen Lebenshaltungskosten empfiehlt sich zum Beispiel eine Rücklage von 10 Prozent der monatlichen BAföG-Bezüge.

Hinweis 2: Legen Sie das Geld an (z.B. Tagesgeld oder Bausparvertrag) und richten Sie einen Dauerauftrag ein.

Das Ersparte vermehrt sich dank Zinsen, Sie selbst kommen nicht in Versuchung, das Geld leichtfertig auszugeben – und an den 90-Prozent-Lebensstil gewöhnen Sie sich schon bald. Sollte es zum Tag X dennoch nicht reichen, um die Schulden vollständig alleine zu tilgen, bleibt Ihnen immer noch, z.B. in der Familie um Unterstützung zu bitten.

Rückzahlung: BVA oder Bank?

Auch ein Bankkredit ist für diese Zwecke zumindest nichts Ungewöhnliches. Sofern Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und einen unbefristeten Vertrag haben, ist das in der Regel auch kein Problem. Als Sicherheit fungieren neben dem Gehalt auch bestehende Versicherungen (Rente, Hausrat, Haftpflicht, Unfall).

Hinweis 3: Dabei handelt es sich sehr wohl um ein verzinstes Darlehen (je nach Institut und Marktsituation: sieben bis neun Prozent). Zu den monatlichen Kreditraten kommt häufig noch eine Ausfallversicherung, aus der die Bank ihr Geld bekommt, wenn Sie z.B. Ihren Arbeitsplatz verlieren oder wegen eines Unfalls arbeits- oder sogar erwerbsunfähig werden.

Ob sich angesichts dessen ein Bankkredit lohnt, um die BAföG-Schulden abzulösen, oder ob Sie Ihr Angespartes auf einmal an das BVA zahlen und den Rest in unverzinsten Raten abzahlen, ist gegebenenfalls ein Rechenbeispiel.

Weiterführende Links

BAföG – Alle wichtigen Informationen rund ums BAföG
BVA – Homepage des Bundesverwaltungsamt
Studis Online
– Infos und Rechner zur BAFöG-Rückzahlung

Anne Klein
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