Arbeiten in den USA

Ganz unten anfangen, das kann man auch heute noch in den Vereinigten Staaten. Der Weg “vom Pizzafahrer zum Millionär” kann jedoch steinig werden. Wer durchhält und gute, umsetzbare Ideen hat, dazu eine ganze Portion Fachwissen, der kann es schaffen. Alles Weitere zum Thema “Arbeiten in den USA” lesen Sie hier.

Der US-Markt ist groß, hier leben die unterschiedlichsten Bevölkerungsgruppen miteinander. Auch klimatisch bekommen Sie alles geboten. Wer sich darauf einstellen kann, sowie Fleiß und Ausdauer mitbringt, dem stehen in den USA viele Türen offen.

In den USA arbeiten – warum?

Dazu kommt, dass Selbständige nicht so sehr an behördliche Auflagen gebunden sind wie in Deutschland. Tatsächlich hätte ein Welt-Unternehmen wie Microsoft niemals hierzulande gegründet werden können:

Bill Gates war seinerzeit minderjährig, und sein erster Arbeitsplatz (eine Garage) verstieß gegen mehrere Vorschriften (sie hatte weder Fenster noch Toiletten).

Außerdem gelten die Amerikaner als unkompliziert, offen und hilfsbereit. Das erleichtert dem Neuankömmling den Start in den USA.

Visum und Einreise in die USA

Allerdings sind die USA seit jeher ein Einwanderungsland. Um der Massen von Glückssuchern, die täglich einreisen wollen, Herr zu werden, geht es nicht ohne Prüfungen und – ja – bürokratischen Aufwand.

Wenn Sie nur vorübergehend einreisen möchten (z.B. um an einem akademischen Austauschprogramm teilzunehmen), benötigen Sie ein Besucher-Visum (bzw. “Nicht-Einwanderungs-Visum”). Das Antragsformular (D-156 / D- 160) finden Sie auf der Homepage des US State Departements.

Dann heißt es: Runterladen, ausfüllen, und an das zuständige Konsulat in München schicken (alternativ: Frankfurt oder Berlin).

Planen Sie länger in den USA zu bleiben (z.B. um einen Job anzutreten), benötigen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung. Um sie zu bekommen, gibt es unterschiedliche Wege:

  • Sie besitzen ausreichende berufliche Qualifikation, können einen gewissen Bildungsstand vorweisen, und Ihr Englisch ist mindestens alltagstauglich?

Nehmen Sie doch an der Greencard-Lotterie teil. Schließlich steht sie prinzipiell jedem offen, der eine permanente Aufenthaltsgenehmigung für die USA ergattern möchten. Jährlich verlosen die die USA jährlich 55000 Greencards an Ausländer.

  • Oder bringen Sie Geld ins Land, z.B. weil Sie schon einen Job in den USA haben, Geschäftsmann oder Investor sind?

Dann wandern Sie als “Fachkraft” (employment based) ein. Das entsprechende Visum richtet sich nach beruflicher Qualifikation (Kategorien E1 bis E5). Bei einigen Visa-Katgorien ist ein Jobnachweis erforderlich.

Das Antragsformular Ihrer Wahl heißt “DS-230” und findet sich ebenfalls auf der Homepage des US-State Departments. Wenn Sie schließlich Ihr Visum bekommen, reichen sie es beim US-Konsulat in Frankfurt/M ein.

  • Oder Sie haben Familie in den USA. Dann kommt für Sie die „Family Based immigration“ in Frage. Weitere Informationen liefert auch hier das US State Department nachlesen kann.

Arbeitssuche in den USA

Als erstes nach der Ankunft benötigen Sie eine „Social Security Card“ (SSC). Die SSC ist Voraussetzung für eine Identifikationsnummer, und ohne sie klappt in den USA nichts – weder Arbeitsaufnahme noch Bankkonto.

Um eine SSC zu beantragen, legen Sie Reisepass, Visum und Geburtsurkunde beim nächstgelegenen Social Security Office vor. Aber wenn Sie erstmal eine SSC haben, steht Ihrer Jobsuche in den USA nichts mehr im Wege. Hier nur einige Auswahl von Quellen, um einen Job in den USA zu finden:

  • Careers – Linksammlung mit Branchen und Regionen
  • Resumezapper – Lebenslauf publizieren und ca. 8000 Firmen erreichen
  • Careerbuilder – Suche nach Jobs und Städten
  • Career One Stop – regierungsunterstützte Seite, Tipps zur Bewerbung und Berufen

Sie können natürlich auch die Stellenanzeigen in den großen Zeitungen durchforsten oder dort selbst eine Print-/Online-Anzeige aufgeben (The Wall Street Journal, USA Today, The New York Times). Wenn Sie sich initiativ bewerben wollen, lohnt sich ein Klick auf die …

Sozial- und Krankenversicherung in den USA

Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den monatlichen Sozialversicheurungsbeitrag („social security tax“) von 12,4 Prozent, also jeder 6,2 Prozent. Voraussetzung: Sie haben ein jährliches Brottogehalt von mindestens 55.000 USD.

Selbständige zahlen den ganzen Beitrag allein. Je nach Bundesstaat bekommt man als Arbeitsloser man etwa 50 Prozent seines letzten Einkommens „unemployment benefit“ (Arbeitslosenunterstützung), und zwar etwa ein halbes Jahr lang. Danach fallen sie unter die „social benefits“ (Sozialhilfe).

  • Krankenversicherung USA: freiwillig und privat

Als Arbeitnehmer in den USA ist man idealerweise über den Arbeitgeber krankenversichert. Allerdings besteht darauf kein gesetzlicher Anspruch wie in Deutschland. Stattdessen ist es eine freiwillige Leistung bzw. Teil eines Tarifvertrages.

Folglich sind viele Mitarbeiter genötigt, sich für den Fall der Fälle privat zu versichern. Vorausgesetzt, sie können es sich leisten. Tatsächlich leben einige Millionen US-Bürger ohne Krankenversicherung.

Im Notfallbereich gibt es „Medicare“ bzw. „Medicaid“ – eine staatliche Hilfe für Bedürftige, d.h. hauptsächlich Behinderte und Menschen über 65 betroffen.

Für Einwanderer mit einer Anstellung bietet die Firma oft einen günstigeren Beitragssatz in der Krankenversicherung an, da sie bei einer Versicherungsgesellschaft „groß einkauft“ (Gruppentarif).

Weiterführende Links

Greencard Verlosung – permanente Aufenthaltsgenehmigung für die USA
Besucher-Visum – Antragsformulare online (deutsch)
Arbeits-Visum
(employment based) – Antragsformulare online
Familien-Visum (family based) – Infos und Antrag bei US State Department

Fabian Köhler

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