Grundsätzlich haben Studierende ein Anrecht auf Unterstützung gem. BAföG. Wenn selbst dieses Geld nicht mehr ausreicht, um die laufenden Kosten des Studiums zu decken, hält die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Bildungskredite bereit. Und zwar vollkommen unabhängig davon, was Sie oder Ihre Eltern verdienen.
Bildungskredite erweisen sich besonders für dienigen als hilfreich, die Ihr Budget durch einen Job neben dem Studium aufgebessert haben. Doch irgendwann geht es aufs Examen zu.
Was deckt ein Bildungskredit ab?
Besonders in der heißen Lernphase bleibt dann oftmals keine Zeit mehr zum Arbeiten. Die Kosten für Miete und Strom, Telefon und Internet werden aber trotzdem abgebucht.
Da ist es doch gut zu wissen, dass es eine Möglichkeit gibt, dass die Lebenshaltungskosten abgedeckt werden, ohne dass man sich selbst darum kümmern muss. Das gleiche gilt für wichtige Exkursionen und Praktika im Ausland: Wer hier nicht teilnehmen kann, verpasst unter Umständen wichtige Impulse fürs Studium.
Reguläre Bankkredite sind zum einen an bestimmte Kriterien geknüpft (u.a. eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit regelmäßigem Einkommen). Zum anderen zahlen Sie als Kreditnehmer -je nach Marktsituation- zwischen sieben und zwölf Prozent an Zinsen.
Im Gegensatz dazu wendet sich die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit den Bildungskrediten speziell an Studierende. Um die Kreditkonditionen günstig zu halten (ca. 2,8 Prozent, Stand: Jan. 2011) übernimmt der Bund gegenüber der KfW eine Ausfallbürgschaft (Bundesgarantie) für Sie.
Bildungskredit: Dauer und Höhe der Förderung
Der Kreditrahmen umfasst üblicherweise 1000 bis 7200 Euro, zu beziehen in monatlichen Raten à 100, 200 oder 300 Euro innerhalb von zwei Jahren (24 Monaten). Möglich ist es aber auch, zunächst einen kürzeren Zeitraum zu vereinbaren und ihn später auf insgesamt 24 Monate auszudehnen.
In begründeten Ausnahmefällen zahlt die Kfw auch einen einmaligen Abschlag in Höhe von maximal 3600 Euro.
Wer kann einen Bildungskredit beantragen?
Der Bildungskredit ist ein “zeitlich befristeter, zinsgünstigen Kredit zur Ausbildungsfinanzierung” von Schülern und Studenten “in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen”, teilt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf seiner Homepage mit.
Das bedeutet: Die Kredite richten sich an Studierende, die
- die Zwischenprüfung bestanden haben oder
- eine Bestätigung der Hochschule vorlegen, dass keine Zwischenprüfung vorgesehen ist oder
- ein Masterstudium (gem. §19 HRG) oder
- ein postgraduales Diplomstudium (gem. §18 Abs. 1 Satz 1-3 HRG) absolvieren oder
- ein Aufbau-, Zusatz- oder Ergänzungsstudium betreiben (z.B. MBA)
Sonstige Voraussetzungen
Wenn Sie einen Bildungskredit in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie nachweisen, dass Ihr Studium durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) anerkannt ist. Als Antragssteller müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein (höchstens 36 Jahre). Außerdem sollten Sie das 12. Fachsemester noch nicht erreicht haben.
Antrag auf Bildungskredit
Die zuständige Behörde für Zahlungsangelegenheiten im Studium ist das Bundesverwaltungsamt (BVA). Sie können den Antrag schriftlich anfordern oder als PDF-Dokumente herunterladen. Wird Ihr Antrag bewilligt, schließen Sie einen gesonderten Kreditantrag mit der KfW ab.
Weiterführende Links
Kreditanstalt für Wiederaufbau – Alle Leistungen der KfW im Überblick
Bundesverwaltungsamt – Aktuelle Infos zu BAföG und Bildungskredit
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