Bildungsurlaub – Auszeit für Ihre Weiterbildung

Klar, auch im Studium gibt es feste Termine und Fristen. Doch wie Sie die Zeit zwischen Klausuren, Seminaren und Prüfungen gestalten, bleibt weitgehend Ihnen überlassen. Im Beruf indes sind Routinen an der Tagesordnung. Um einer drohenden Betriebsblindheit vorzubeugen, nehmen sich viele Urlaub: Bildungsurlaub.

Bildungsurlaub ist für viele Arbeitnehmer eine willkommene Abwechslung vom Alltagstrott. Darüber hinaus ist er in den meisten Bundesländern sogar gesetzlich verankert (Ausnahmen: Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen).

Voraussetzung für Bildungsurlaub

Auf diese Weise können Sie bis zu einer Arbeitswoche extra Urlaub beantragen. Häufig ist es auch möglich, die fünf Tage des laufenden Jahres ins folgende Jahr zu übertragen. Bis zu zwei Wochen Bildungsurlaub sind also möglich (in Einzelfällen sogar noch mehr).

Daran sind allerdings ein paar Bedingungen geknüpft:

  • Zweck: berufliche, politische oder wenigstens allgemeine Bildung.
  • Dauer: bis zu fünf Arbeitstage (im Einzelfall bis zu zehn Arbeitstage)
  • Kosten: Bildungsurlaub ist bezahlter Urlaub. Kurskosten etc. zahlen Sie selbst
  • Frist: vier (besser: sechs) Wochen vor Beginn bei Ihrem Arbeitgeber.

Aus dem Antrag auf Bildungsurlaub sollte hervorgehen, dass die Maßnahme als Bildungsurlaub anerkannt ist. Einen entsprechenden Vermerk finden Sie in der jeweiligen Weiterbildungs-Datenbank oder im Kursverzeichnis. Die Bestätigung gibt es beim Anbieter der Weiterbildung.

Ablehnung des Antrags auf Bildungsurlaub

Vorausgesetzt, Sie halten sich an alle Auflagen, sollte Ihrem Bildungsurlaub nichts im Wege stehen. Dennoch: Den Antrag auf Bildungsurlaub darf Ihr Arbeitgeber ablehnen. Allerdings müssen dazu “wichtige betriebliche Gründe” vorliegen.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn er zum beantragten Zeitpunkt auf Sie als Mitarbeiter absolut nicht verzichten kann. Aber auch Zweifel am Mindestnutzen können dazu führen, dass Ihr Antrag negativ beschieden wird.

Tipp: Gut, wenn eine schriftliche Ablehnung vorliegt. Konsultieren Sie anschließend jemanden, der sich damit auskennt. Der zuständige Betriebsrat oder ein Rechtsanwalt kann prüfen, ob die Ablehnung rechtens war.

Grenzfall Sprachurlaub

Neben Wirtschaftsseminaren gehören Sprachkurse im Ausland nach wie vor zu den beliebtesten Arten, seinen Bildungsurlaub zu verbringen. Schließlich lernt man sie nirgends besser als dort, wo man tagtäglich von Muttersprachlern umgeben ist.

Tipp: Nicht immer geht die Rechnung “Bildung + Urlaub = Bildungsurlaub” auf.  Achten Sie also darauf, dass der beabsichtige Sprachkurs bzw. der Veranstalter offiziell akkreditiert ist – auch wenn Anbieter gern mit dem Begriff “Bildungsurlaub” werben. Rechtlich ist das unerheblich. Erkundigen Sie sich ggf. direkt nach der Anerkennung als Bildungsurlaub.

  • Bundesländer &  Sprachurlaub

Da Bildungsangelegenheiten allgemein von den Bundesländern geregelt werden, unterscheiden sich auch beim Thema “Sprachkurs im Ausland” die Bestimmungen zum Bildungsurlaub. Danach müssen sich zum Beispiel Sprachurlauber aus NRW im Radius von 500 km aufhalten. Also: “Côte d’Azur, adieu,”

Als Arbeitnehmer aus Bremen “dürfen” sie nur europäische Sprachen lernen, die allerdings weltweit. In anderen Ländern entscheidet der Einzelfall, doch prinzipiell können Sie Sprachen lernen, wie und wo Sie wollen!

Weiterführende Links

Bildungsurlaub – Mehr als 1.500 Angebote zur beruflichen Weiterbildung

Anne Klein
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