Checkliste für eine (Studienplatz)-Kapazitätsklage

Der ideale Berufsanfänger ist Mitte 20, verfügt über Erfahrung in Praxis und Ausland und spricht mindestens zwei Fremdsprachen fließend. Um diese Kriterien zu erfüllen, bedarf es einer stringenten Studienplanung. Doch hochschulstart.de macht dem Vorhaben häufig einen Strich durch die Rechnung.

Schließlich scheitern immer mehr Studienbewerber am Numerus Clausus (kurz: NC) von Bund, Ländern und Hochschulen. Das gilt vor allem für medizinische Studiengänge, aber auch zum Beispiel für Biologie, Betriebswirtschaft und Erziehungswissenschaften.

Ohne Wartezeit zum Studienplatz

Abhängig vom Bundesland und Hochschulform werden mittlerweile sogar die Zugänge Kunstgeschichte, soziale Arbeit und Geographie stark limitert. Zur Verschärfung beigetragen haben in den letzten Semestern vor allem die Aussetzung des Grundwehrdienstes sowie die Doppelabiturjahrgänge (und -damit verbunden- die gestiegenen Bewerberzahlen).

Eine Möglichkeit, ohne langes Warten einen Studienplatz zu bekommen, ist die sog. Kapazitätsklage, auch Studienplatzklage genannt. Hierbei erstreitet man sich auf dem Rechtsweg den begehrten Platz an der gewünschten Hochschule.

Zwar kursieren immer wieder Gerüchte im Internet, dass man eine Klage auch auf eigene Faust durchführen kann. Doch können schon geringe formale Fehler zur Abweisung der Klage führen. Folge: Der Studienplatz bleibt verloren und Sie müssen sich überlegen, wie Sie die Wartezeit bis zum nächsten Bewerbungstermin überbrücken.

Besser, Sie wenden sich gleich an eine Anwaltskanzlei. Natürlich gibt es auch mit deren Hilfe keine Garantie auf Ihren Wunsch-Studienplatz. Doch sitzen dort idealerweise Fachleute, die sich auf das Hochschulrecht spezialisiert haben. Damit wird das Studium Ihrer Wahl in nächsten Semester zumindest wahrscheinlicher.

Checkliste

Im Folgenden haben wir eine Checkliste zusammengestellt, was es bei der Durchführung einer Studienplatzklage zu beachten gibt und wie Sie am besten vorgehen:

  1. Wunschstudium suchen, bewerben
  2. Numerus Clausus der letzten Jahre in Erfahrung bringen
  3. Wenn absehbar, dass Bewerbung erfolglos, allgemein über die Studienplatzklage informieren
  4. Rechtsanwalt für Studienplatzklage suchen, Achtung: Kanzlei wählen, die sich auf das Hochschulrecht spezialisiert hat und Erfahrung vorweisen kann; nicht auf eigene Faust durchführen, da sonst unerwartete Kosten auftreten bzw. Fristen versäumt werden können
  5. Unbedingt vor Erhalt des Ablehnungsbescheides mit dem Anwalt in Kontakt treten, andernfalls können wichtige Fristen auslaufen
  6. Anwalt beauftragen/ bevollmächtigen
  7. Arbeit dem Anwalt überlassen (stellt Anträge, ggf. Klageverfahren)
  8. Abwarten und Daumen drücken!

Die Checkliste wurde freundlicherweise von der Kanzlei KORTE Rechtsanwälte, www.studienplatzklagen.com, zur Verfügung gestellt. Die Kanzlei wurde 1998 von Prof. Dr. Niels Korte gegründet und ist seit dem schwerpunktmäßig im Hochschulrecht tätig.

Fabian Köhler

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