Was tun, wenn du den Studienplatz nicht bekommst?

Obwohl du viel Zeit in deine Uni-Bewerbung gesteckt hast, um einen Platz in deinem Wunschstudium zu erhalten, wurdest du trotzdem abgelehnt? Leider handelt es sich bei dir um keinen Einzelfall, denn jedes Jahr bewirbt sich eine hohe Zahl an Abiturienten für wenig ausgeschriebene Plätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen wie Medizin, Pharmazie oder Psychologie. Doch der Traum vom Wunschberuf muss mit der Ablehnung nicht ausgeträumt sein. Welche Möglichkeiten dir offen stehen, erklären wir dir hier.

Studium im Ausland

Viele deutsche Studierende entscheiden sich für ein Studium im Ausland. Im Fachbereich Psychologie ist beispielsweise Österreich als Studienort sehr beliebt, weil es dort keine Beschränkungen wie einen Numerus clausus gibt. Die Chancen sind demnach automatisch höher, als an einer deutschen Universität. Es gibt allerdings ein paar Faktoren, die du nicht außer Acht lassen darfst:

  • Informiere dich frühzeitig, ob der im Ausland erlangte Abschluss in Deutschland gültig ist.
  • Kläre ab, ob es Studiengebühren gibt und wie hoch die Lebenserhaltungskosten sind.

Gerade der finanzielle Aspekt ist oft ausschlaggebend für die Entscheidung. Um bei dem Beispiel Österreich zu bleiben: Dort sind die Lebenserhaltungskosten sehr hoch und es gibt, im Gegensatz zu Deutschland, keine staatliche Förderung wie das BAföG.

Wartesemester oder ein anderer Studiengang

Viele Bewerber werden abgelehnt, weil ihre Abiturnote nicht im Bereich des vorgeschriebenen Numerus clausus liegt. Durch ausreichend Wartesemester kannst du deinen Notendurchschnitt aufbessern, bis du den Anforderungen entsprichst. Der Zeitraum kann u.a. bei Medizin jedoch Jahre betragen, wie du hier nachlesen kannst. Du willst aber nicht warten? Dann schreibe dich in einen anderen Studiengang ein, der ähnliche Inhalte aufweist und belege Kurse, die du dir später anrechnen lassen kannst. Denn deine Chancen steigen, wenn du sich auf ein höheres Fachsemester bewirbst.

Wenn alle Stricke reißen: Studienplatzklage

Wenn du keinen anderen Ausweg siehst, dann besteht die Möglichkeit für eine Studienplatzklage. Entscheidest du dich für den Gang vors Gericht, solltest du dir auf jeden Fall Hilfe von einem auf dieses Thema spezialisierten Rechtsbeistand holen. Dieser wird dann folgendermaßen vorgehen:

  1. Jedes Jahr werden von den Universitäten die Ausbildungskapazitäten neue berechnet. Daraus ergeben sich die verfügbaren Studienplätze. Dieser Vorgang nennt sich innerkapazitäres Vergabeverfahren. Und an diesem Punkt setzt ein Anwalt an, indem er einen außerkapazitären Antrag stellt und die Universität bezichtigt, ihre Kapazitäten nicht restlos auszuschöpfen.
  2. In der Regel lehnen diese den Antrag aber ab. Daraufhin reicht ihr entweder Widerspruch oder direkt Klage ein. Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Aber darüber informiert dich dein Anwalt.
  3. Meist endet der Gang zum Gericht mit einer gütlichen Einigung, denn die Universitäten wollen selbstverständlich einen Präzedenzfall verhindern. Wenn alles gut läuft, erhältst du nun den ersehnten Studienplatz. Gibt es jedoch mehr Kläger als freie Plätze, entscheidet das Los. Es kann also durchaus sein, dass du im Losverfahren leer ausgehst.

Vergiss aber bitte nicht, dass dich der ganze Vorgang Zeit, Geld und Nerven kosten wird. Wenn alles reibungslos verläuft, hast du innerhalb von drei bis sechs Monaten Gewissheit. Geht das Verfahren jedoch in die zweite Instanz, beträgt der Zeitraum teilweise sogar bis zu 18 Monate. Die Kosten darfst du ebenfalls nicht aus den Augen verlieren. Denn wenn es zu einer Einigung zwischen dir und der Universität kommt, musst du als Kläger die Kosten des Verfahrens tragen. Dazu zählen unter anderem die Kosten für deinen Anwalt, die des Rechtsbeistandes der Universität sowie die Verwaltungskosten. Das kann teilweise in den höheren vierstelligen Bereich gehen, vor allem wenn du mehrere Universitäten verklagen willst.

 

Anne Klein
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