Wozu gibt es Semesterbeiträge?

Nach jahrelangem Tauziehen um Sinn und Höhe der Studiengebühren nehmen mittlerweile immer mehr Länder Abstand davon. Doch ein Posten bleibt nach wie vor: Der Semesterbeitrag. Im Gegensatz zu den Studiengebühren sollen hiermit die unmittelbaren Kosten fürs Studium gedeckt werden. Details lesen Sie hier.

Klar, Studium kostet. Nicht nur Miete, Verpflegung, Eintritt in Clubs und Verwarngelder, weil man mal wieder als Radfahrer die Abkürzung über den linken Bürgersteig genommen hat.

Bis zu 300 Euro Beiträge pro Semester

Auch Uni und FH haben durch das Bereitstellen von Räumen, Wohnheimplätzen, Lehrkräften, Medien usw. gewisse Kosten zu tragen. Diese Geldmittel stammen zum Teil aus Bundes- und Landesmitteln, müssen aber zusätzlich durch Semesterbeiträge ergänzt werden.

Weil das häufig nicht reichte, führten viele Länder Studiengebühren ein. Das brachte den Hochschulen zwischen 2007 und 2011 rund 65 Millionen Euro ein. Aber auch zwischen drei bis vier Prozent weniger Studenten.

Das berichtete die Stuttgarter Zeitung in ihrem Blog vom 18. September 2011 (gelesen: 17.07.2012). Spätestens mit dem Wechsel der Landesregierung verschwand vielerorts auch die Uni-Maut. Die Kosten zur akademischen Grundversorgung indes bleiben bestehen.

Bis zu 300 Euro müssen Studis in Deutschland berappen – im schlechtesten Fall zusätzlich zu den Studiengebühren (z.B. Leibniz Universität Hannover). Auch im studiengebührenfreien Berlin sind angehende Akademiker derzeit mit rund 280 Euro dabei (Stand: SoSe 2012).

Eine Summe, die sich zusammensetzt aus Gebühren für

  • Verwaltung (Immatrikulation, Rückmeldung)
  • Studentenwerk (Mensen, Wohnheime)
  • Studierendenschaft (Referate, AStA)
  • Semesterticket (ÖPNV, Regional-Bahnen)

Insbesondere bei den Verwaltungskosten gibt es zwischen Hochschulen und Ländern große Unterschiede. Bis zu 75 Euro stehen pro Semester auf dem Überweisungsträger der Hochschule. Doch mit welchem Aufwand diese Kosten zu rechtfertigen sind, ist nicht immer ersichtlich.

Im Hamburgischen Hochschulgesetz etwa wurde 2005 unter anderem ein “Vorteilsausgleich für die potenzielle Inanspruchnahme von Leistungen” genannt. Das meldete der Berliner Tagesspiegel (03.07.2012; gelesen: 17.07.2012).

Ob und wieviele Leistungen die Studierenden tatsächlich nutzen, spielte dabei eher eine marginale Rolle. Ähnlich sieht es beim Studentenwerk aus: Wer studiert, zahlt. Selbst, wenn er zum Beispiel während der Uni-Zeit bei seinen Eltern oder in einer WG wohnt.

Die tatsächliche Höhe des Beitrags bestimmt zum Einen der Bedarf (bspw. Anzahl der Wohnheimplätze, Nachfrage nach Beratung und sozialen Diensten), zum Anderen der jeweilige -tendenziell zu kürzende- Landeshaushalt.

Die Diskrepanz zwischen beiden Parametern macht für Studenten schließlich die Erhöhung dieses Kostenpunkts aus. Doch es geht auch anders: In Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) beispielsweise zahlen die Studenten nur 11 (in Worten: elf) Euro für die Immatrikulation bzw. sechs für die Rückmeldung.

Gebühren für Examen oder Zeugnisse werden im Einzelfall fällig. Mit dem solidarischen Beitrag zum Studentenwerk zahlt man auf diese Weise nur 61,- Euro (Stand: Juni 2012). Immerhin.

Weiterführende Links

Tagesspiegel – Berliner Tageszeitung, Nachrichten aus dem In- und Ausland
Studentenwerke – Dachverband der deutschen Studentenwerke (DSW)
UNIcheck – Alle Semestergebühren im Überblick

Fabian Köhler