Die erste Steuererklärung

Die Steuererklärung ist ein leidiges Thema für viele Berufstätige. Allzu oft wird das Ausfüllen der Einkommensteuererklärung erst in letzter Minute erledigt. Eine Steuererklärung bringt aber nicht nur zusätzliche Arbeit. Auch gibt es nach Bearbeitung vom Finanzamt ggf. viel Geld zurück. Manche Studierende können sich die Steuererklärung ebenso zunutze machen.

Ab wann muss eine Steuererklärung ausgefüllt werden?

Die meisten Studenten füllen keine Steuerklärung aus, da oftmals keine Verpflichtung dazu besteht. Das heißt nicht, dass sie keine Steuererklärung abgeben dürfen. Für Studenten die über die 450 EUR im Monat verdienen, weil sie ein bezahltes Praktikum absolvieren oder einen Ferienjob angenommen haben, kann es sich lohnen eine Steuerklärung beim Finanzamt einzureichen. Unter Umständen gibt es eine nicht unerhebliche Rückerstattung von Steuern. Bei Selbstständigkeit, also wenn der Student auf Rechnung arbeitet, ist die Steuererklärung bis zu einem Grundfreibetrag von 8672 EUR im Jahr freiwillig. Ab diesem Betrag muss jeder eine Steuererklärung abgeben. Das gilt auch dann, wenn irgendwelche Nebeneinkünfte existieren und diese über 410 EUR im Jahr ausmachen. Nach dem Hochschulabschluss gibt es in der Regel immer noch keine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung, dennoch ist sie zu empfehlen.

Wann muss die Steuerklärung spätestens abgegeben werden?

Wer dazu verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, muss diese bis zum 31. Mai des folgenden Jahres eingereicht haben. Es stellt jedoch kein Problem dar, wenn aufgrund einer Krankheit beispielsweise, die Frist nicht eingehalten werden kann. In solchen Fällen kann sich der Abgabetermin bis zum 30. September verschieben lassen. Wenn ein Steuerberater zurate gezogen wird, verlängert sich die Frist wiederum auf den 31. Dezember des folgenden Jahres. 2016 wurde diesbezüglich ein neues Gesetz verabschiedet, wodurch ab 2018 die Steuererklärung spätestens zum 31. Juli eingereicht werden muss. Genauso sind die Bedingungen, die es erlauben, die Frist zu verschieben, verschärft worden. All diejenigen Studenten, die freiwillig eine Einkommenssteuererklärung machen können, haben vier Jahre Zeit, um sich das Geld vom Finanzamt zurückzuholen. Nach den vier Jahren können keine Steuern mehr zurückgegeben werden.

Sonderausgaben in der Steuererklärung

Steuerlich absetzbar sind Kosten, die aufgrund der Ausbildung oder Fortbildung entstehen. Ein Student könnte also einen Umzug, der aufgrund des Studiums erfolgt, Studiengebühren, Lernmaterial und Fahrtkosten in einer Höhe von bis zu 6000 EUR vom Finanzamt erstattet bekommen. Die meisten Studenten werden dieses Angebot nicht in Anspruch nehmen können, denn diese 6000 EUR, die zu den Sonderausgaben gehören, können nur zurückerstattet werden, wenn der Student über ein eigenes Einkommen verfügt, von welchem Lohnsteuer abgeht. Wenn die Eltern nicht nur Unterhalt zahlen, sondern auch andere Ausgaben des Studenten oder der Studentin, gilt kein Anspruch auf die Zahlung vom Finanzamt. Studenten, die über ein ausreichend hohes Einkommen verfügen, können diese Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. Es gibt auch Studenten und Absolventen, die zwar arbeiten, für die sich die Steuerklärung jedoch nicht lohnt. Minijobber sind für das Finanzamt nicht interessant. Eine Steuererklärung auszufüllen wäre demnach nur zusätzliche Arbeit.

Wie wird mit BAföG und Stipendien verfahren?

Das BAföG ist dazu da, damit sich Studierende den Lebensunterhalt finanzieren können. Arbeitende Studenten müssen diese Leistung nicht in der Steuererklärung angeben. Das eventuell zurückerstattete Geld für Sonderausgaben wird dadurch also nicht gekürzt. Das Gleiche gilt bei Stipendien, die nicht nur für die Ausbildungskosten, sondern auch für den Lebensunterhalt des Stipendiaten vergeben werden. Zinsen, die durch einen Bildungskredit entstehen können unter Umständen sogar steuerlich abgesetzt werden. Anders ist es bei Zuschüssen, die speziell für die Ausbildungskosten an Studenten ausgezahlt werden. Diese müssten in der Steuererklärung angegeben und von den Ausbildungskosten abgezogen werden, d. h. die Sonderausgaben verringern sich hier.

Was hat es mit den Werbungskosten auf sich?

Es gibt neben den Sonderausgaben noch die Werbungskosten. Diese werden in unbegrenzter Höhe vom Finanzamt an den Studenten oder Absolventen ausgezahlt. Diese können vom Studenten ins Auge gefasst werden, wenn er keine Möglichkeit hat, Sonderausgaben während des Studiums zurückgezahlt zu bekommen. Dafür kann der Student während des Studiums aufzeichnen, wie viel Geld für die Ausbildung ausgegeben wurde. Am Ende der Ausbildung kann der oder die Studierende dem Finanzamt einen Verlustvortrag vorlegen und sich die Ausbildungskosten auszahlen lassen. Diese Regelung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Bisweilen muss das Bundesverfassungsgericht über die Möglichkeit, Werbungskosten nach Ablauf des Studiums und mit den ersten Einkünften aus einem Beruf zurückgezahlt zu bekommen, entscheiden. Personen im Zweitstudium, die also schon eine Berufsausbildung hinter sich haben, können theoretisch alle Werbungskosten zurückbekommen. Genauso verhält es sich beim Master-Studenten, denn der Bachelor zählt für das Finanzamt auch als vollwertige Berufsausbildung.

Welche Unterlagen sind notwendig?

Studenten, die eine Einkommenssteuererklärung ausfüllen müssen oder wollen, benötigen zuerst die Steuer-Identifkationsnummer, die Bankverbindung und die Lohnsteuerbescheinigung. Anschließend werden Unterlagen benötigt, die im Bezug zur Arbeit des Studierenden stehen. Dazu gehören Belege, welche die Fahrtkosten dokumentieren. Wichtig ist es hierbei, die Zahl der Arbeitstage aufzuschreiben und die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz anzugeben. Andere Angaben, die in der Steuerklärung stehen können, sind die Telefonkosten, die aufgrund der Arbeit entstanden sind. Genauso gehören die Kosten, die Studenten für berufliche Zwecke kaufen mussten, zu den Dingen, die in der Steuererklärung vermerkt werden sollen. Es bedarf auch der Nachweise über die Kosten, die durch die Bewerbungen angefallen sind. Fortbildungen mit Ort- und Zeitangaben, Lernmaterialien usw. können ebenfalls angegeben werden. Weitere Unterlagen für die Einkommenssteuererklärung sind auch die, welche sich auf die Versicherung des Studenten beziehen. Es werden Nachweise über die Rentenbeiträge, Riester-Rente, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, Beitragserstattungen usw. verlangt. Genauso gehören Belege über Zuzahlungen für Medikamente und Brillen, die Kosten für einen Steuerberater, Fehltage bei der Arbeit, Spenden uvm. in die Steuererklärung. Wer am Ende des Jahres keine Zettelwirtschaft möchte, kann seine private Einkommenssteuererklärung mit Hilfe von felix1.de und ihrer App erledigen. Rechnungen und Belege können einfach mit dem Smartphone abfotografiert und an den persönlichen Steuerberater gesendet werden.

Anne Klein
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