Härtefallregelung – Per “Joker” ins Studium

Wer sich für ein zulassungsbeschränktes Fach entscheidet, muss oft rigide Auswahlverfahren meistern. Am Ende hoffen viele auf das kommende Jahr. Allerdings räumt die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) einem kleinen Prozentsatz der Abgewiesenen eine Extra-Chance ein: Die Härtefallregelung.

Glücklich, wer sein Ziel – das erste Semester – auch ohne hohe Auflagen erreicht. Alle anderen treten mehrfach in Konkurrenz miteinander. So will es die Stiftung Hochschulzulassung (ehemals ZVS). Danach entscheidet in erster Instanz der NC.

Verzögerung des Studiums unzumutbar?

Dabei handelt es sich um die Durchschnittsnote aller Bewerber eines Fachs. Ein Maßstab, der jedes Jahr neu festgestellt wird. Doch auch, wer die erforderliche Leistung nicht bringt, kann seinen Studienplatz eventuell per Losverfahren bekommen.

Da aber allgemeine Verfahren nicht die persönliche Situation des Bewerbers berücksichtigen können, gibt es per Gesetz und Verordnung nach NC und Los auch noch eine dritte Chance: Die Härtefallregelung. Wer sie auf dem Weg zum Studium für sich geltend machen will, muss nachweisen, dass

  • besondere soziale / familiäre Gründe einen sofortigen Studienstart erfordern und
  • eine Verzögerung des Studiums (selbst um ein Semester) unzumutbar ist.

So regeln es § 15, Satz 2 der Vergabeverordnung Stiftung und die “Richtlinien des Verwaltungsausschusses für Entscheidungen über Anträge auf sofortige Zulassung in der Quote für Fälle außergewöhnlicher Härte und über Anträge auf Nachteilsausgleich”.

Härtefall begründen

Die Berücksichtigung als Härtefall fungiert dabei als eine Art “Joker”: Studien-Bewerber nehmen zunächst an allen regulären Verfahren teil (NC, Wartezeitquote). Gelingt es ihnen dabei nicht, einen Studienplatz zu ergattern, können sie immernoch die Härtefallregelung in Anspruch nehmen.

Ein Härtefall befreit also in letzter Instanz von den üblichen Selektonskriterien. Pro Studiengang betrifft das circa zwei Prozent aller Bewerber. Allerdings ist das Gesamtangebot an Studienplätzen begrenzt.

Das bedeutet, einfach formuliert: Pro Härtefall muss ein regulär geeigneter Bewerber auf seinen Studienplatz verzichten. Umso strenger werden die Kriterien für die Anerkennung als Härtefall gehandhabt. Wegen der persönlichen Komponente kann es natürlich keine erschöpfende Aufzählung aller Voraussetzungen geben. Daher sind die folgenden Beispiele nur einige Auszüge aus der Praxis des SfH (hochschulstart.de):

  • Krankheit verschlimmert sich: Examen bei späterem Start unmöglich
  • Körperliche Behinderung: Studium verbessert berufliche Einsatzmöglichkeiten
  • Spätaussiedlung und im Herkunftsland begonnenes Studium

Daneben gibt es auch zahlreiche Fälle, in denen der Antrag auf Anerkennung als Härtefall abgelehnt wurde. Einige davon:

  • Der Bewerber ist Waise / Halbwaise, alt, verheiratet oder alleinerziehend.
  • Die Eltern des Bewerbers sind krank, schwerbehindert oder Spätaussiedler.
  • Aufgabe des bisherigen Studiums oder Berufs (Motivation, Eignung, Gewissen)

Härtefall beantragen

Wer seine persönliche Situation als Härtefall anerkannt wissen will, muss es bei der Bewerbung angeben und es entsprechend glaubhaft nachweisen. Das bedeutet: Eine außenstehende Person muss anhand der Unterlagen verstehen, warum Sie gerade jetzt zum Studium zugelassen werden müssen. Das können Sie folgendermaßen sicherstellen:

  • Füllen Sie das Antragsformular aus
  • Erbringen Sie alle Nachweise (beglaubigt und ggf. mit Dienstsiegel)
  • Beachten Sie die Ausschlussfristen (Details: hochschulstart.de).
  • Es zählt der Eingang bei der Stiftung, nicht der Poststempel.

Und dann?

Gehören Sie zu den Glücklichen, bekommen Sie üblicherweise einen Studienplatz an Ihrer Wunsch-Uni. Ausschlaggebend dafür sind zumeist soziale Kriterien (Schwerbehinderung, Zusammenleben mit der eigenen Familie oder bei den Eltern).

Weitere Gründe sind z.B. Gesundheit, Studienorganisation, Finanzen, öffentliches Interesse oder Wissenschaft. Bei mehreren Bewerbern mit den gleichen sozialen Kriterien entscheiden notfalls Zeugnisse und das Los.

Weiterführende Links

hochschulstart.de – Alle Infos und News zur Härtefallregelung (auch als PDF)

Fabian Köhler

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