Midijobs – Der Gleitzonenfall für Studenten

Wer neben dem Studium regelmäßig arbeitet und dabei zwischen 450,01 und 850 Euro verdient, fällt in die Kategorie des Midijobbers. Weil der Verdienst und die steuerlichen Konsequenzen zwischen “Geringfügigkeit” und “Lohnsteuerkarte” angesiedelt sind, tritt der sogenannte “Gleitzonenfall” ein.

Zu allererst: Sobald Ihr Verdienst über 450 Euro monatlich liegt (= geringfügige Beschäftigung), werden Sie lohnsteuerpflichtig. Übersteigt das Gehalt in diesem Fall außerdem regelmäßig nicht 850 Euro, so befindet man sich im Midijob- bzw. Gleitzonenbereich.

Die Gleitzonenregelung

Die Sozialabgaben und Beiträge sind in der Gleitzone niedriger angesetzt. Diese Regelung entstand, um Menschen, die eine mehr als geringfügige Beschäftigung aufnehmen, aber weiterhin im Niedriglohnbereich bleiben, vor unverhältnismäßigen Abgaben zu schützen. Damit wurde gleichzeitig versucht, solche Jobs schmackhafter zu machen.

Steuern

Anders als im Minijob, werden bei Midijobs keine pauschalen Steuern erhoben. Vielmehr wird das Einkommen komplett versteuert.

Alleinstehende werden in die Steuerklasse I eingestuft und müssen bis zu einem jährlichen Grundfreibetrag von 8.130 Euro keine Einkommenssteuer entrichten. Es kann sich also lohnen, eine Einkommensteuer-Erklärung abzugeben, um Geld vom Finanzamt zurückzuerhalten.

Bei der Steuer können außerdem “außergewöhnliche Belastungen” abgesetzt werden. Dazu zählen u.a. Brille, Fahrtkosten (bei Behinderung / Krankheit), besondere Ernährung, Sport und Psychotherapie – sofern sie amtsärztlich verordnet sind.

Sozialabgaben

Midijobber entrichten reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Sie orientiert sich am Entgeld. Sie setzen bei ca. 11 Prozent ein und reichen bis etwa 21 Prozent. Der Arbeitgeber führt hingegen reguläre Beiträge an die Versicherung ab.

Midijobber haben also den kompletten Versicherungsschutz, unabhängig von ihrer jeweiligen Beitragshöhe.

Bei Studenten entfallen die Sozialversicherungsbeiträge – Vorausgesetzt, sie arbeiten nicht mehr als 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit.

Rentenversicherung

Die Rentenversicherungs-Beiträge sind ebenfalls gestaffelt und richten sich nach dem monatlichen Durchschnitts-Verdienst: Je höher das Einkommen, desto mehr steigt der Beitrag an – von 4 bis 50 Prozent des Gesamtbeitrags. Die Beiträge können frewillig auch aufgestockt werden.

Da die Beiträge als vollwertige Pflichtbeiträge angerechnet werden, haben Minijobber vollen Anspruch auf die Leistungen der Deutschen Rentenversicherungskasse, auf die Riester-Rente, Rehabilitionsmaßnahmen oder eine Erwerbsminderungsrente.

Einmalzahlungen

Midijobber haben, wie andere Arbeitnehmer auch, ein Anrecht auf Einmalzahlungen, z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Allerdings werden sie dem monatlichen Entgeld hinzuaddiert.

Achtung: Sobald die jährliche Obergrenze von 10.200 Euro überschritten wird, befinden Sie sich außerhalb der Gleitzone.

Steuer- und abgabenfreie Zusatzverdienste wie Sachbezüge, Mitarbeiterrabatte, Zuschläge oder Kinderbetreuung werden nicht angerechnet.

 Weiterführende Links

  • Der Gesetzestext zur Gleitzone im Wortlaut.
  • Deutsche Rentenversicherung – Informationen und Adressen für Beschäftigte im Niedriglohnsektor (noch mit den  Mini- und Midijob-Gehaltsgrenzen vor 2013)

 

Fabian Köhler