Was Studenten in WGs rechtlich wissen müssen

Der erste eigene Mietvertrag, das Klingeln an der neuen Wohnungstür, ein improvisiertes Abendessen auf dem Fußboden – so beginnt für viele Studenten ein neues Kapitel. Es ist die Mischung aus Freiheit, Unsicherheit und Abenteuer, die das Leben in der Wohngemeinschaft so besonders macht. Doch hinter dem Duft der ersten WG-Pizza und dem Staub der Umzugskartons lauern nicht selten Fragen, die sich weniger nach Unabhängigkeit, sondern eher nach Gesetzestext anfühlen. Was genau steht da eigentlich im Mietvertrag? Wann bekomme ich meine Kaution zurück? Und wer haftet, wenn beim Spieleabend der Fernseher zu Bruch geht?

Viele dieser Fragen lassen sich klären – wenn man weiß, worauf es ankommt. Denn so frei und ungebunden das WG-Leben wirken mag, es ruht auf einem Fundament aus Rechten, Pflichten und Paragraphen. Und wer das einmal durchblickt hat, wohnt nicht nur sicherer, sondern mit mehr Leichtigkeit.

Vertragsmodelle in der WG

Bevor der erste Teller im Küchenschrank landet, liegt er auf dem Tisch: der Mietvertrag. Für viele ist er bloß eine Formalie, schnell unterschrieben zwischen Studienbeginn und Umzugstrubel. Doch wer hier nicht genau hinschaut, kann später böse Überraschungen erleben. Deshalb ist es wichtig zu wissen, dass der WG-Mietvertrag rechtlich geregelt ist und klare Rahmenbedingungen vorgibt, die alle Beteiligten kennen sollten.

Zunächst stellt sich die Frage: Wer steht überhaupt im Vertrag? In Wohngemeinschaften gibt es zwei gängige Modelle. Entweder schließt jeder Mitbewohner einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter – dann ist jeder nur für sein Zimmer verantwortlich und kann relativ unkompliziert kündigen oder ausziehen. Oder alle Bewohner unterzeichnen gemeinsam einen Gesamtmietvertrag. In diesem Fall haften sie als sogenannte Gesamtschuldner gemäß § 421 BGB gemeinsam für die Miete – auch, wenn ein einzelner Mitbewohner seinen Anteil nicht überweist. Kommt es zu Problemen, etwa bei Kündigung oder Streit, sind alle betroffen. Das ist nicht nur emotional belastend, sondern kann auch finanzielle Folgen haben.

Besonders aufmerksam sollte man bei folgenden Punkten sein: Wie lange ist die Kündigungsfrist (laut § 573c BGB in der Regel drei Monate)? Wird eine Nebenkostenpauschale oder eine Vorauszahlung vereinbart (wichtig für mögliche Rückzahlungen)? Gibt es Sonderregelungen zur Tierhaltung, Renovierung oder Nutzung der Gemeinschaftsräume? Und was passiert, wenn jemand für ein halbes Jahr ins Ausland möchte?

Gerade beim Thema Untervermietung lohnt ein genauer Blick. Gemäß § 553 BGB darf der Vermieter die Untervermietung nicht ohne triftigen Grund verweigern, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse daran hat – etwa wegen eines Praktikums oder Studienaufenthalts. Aber: Die Zustimmung muss vorher eingeholt werden. Eigenmächtige Zwischenmieter können als Vertragsbruch gewertet werden und im schlimmsten Fall zur fristlosen Kündigung führen.

Mietkaution als finanzielle Hürde für viele Studenten

Geld sparen in der WG

Ein leidiges Thema, besonders wenn das Budget knapp ist, ist die Mietkaution. Bis zu drei Nettokaltmieten darf der Vermieter laut § 551 BGB verlangen – eine Summe, die für viele Studenten zur echten Herausforderung wird. Immerhin sieht das Gesetz eine gewisse Entlastung vor. Die Kaution darf in drei monatlichen Raten gezahlt werden, die erste mit Beginn des Mietverhältnisses.

Wichtig zu wissen: Die Kaution muss getrennt vom Vermögen des Vermieters und verzinst angelegt werden – auf einem speziellen Konto. Das schützt im Insolvenzfall und sorgt für Transparenz. Studenten sollten sich nicht scheuen, einen Nachweis über die Anlageform zu verlangen – ein legitimer Schritt, der Vertrauen schafft.

Beim Auszug erfolgt die Rückzahlung der Kaution nicht automatisch mit der Schlüsselübergabe. Der Vermieter hat das Recht, den Betrag für einen gewissen Zeitraum – in der Regel bis zu sechs Monate – zurückzubehalten, um mögliche Nachzahlungen bei den Nebenkosten oder Reparaturkosten abzuwarten. Doch nur tatsächlich nachweisbare Forderungen dürfen einbehalten werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte den Zustand des Zimmers sowohl beim Ein- als auch beim Auszug sorgfältig dokumentieren – am besten mit Fotos und einem schriftlichen Protokoll.

Gerade im Vergleich einer WG gegenüber einem Wohnheim zeigt sich, wie unterschiedlich die Anforderungen an die Mietkaution sein können: Während Wohnheime oft mit pauschalen und überschaubaren Beträgen auskommen, verlangen WGs – insbesondere im privaten Wohnungsmarkt – nicht selten die vollen drei Monatsmieten. Diese finanzielle Belastung kann die Entscheidung für oder gegen eine Wohnform wesentlich beeinflussen.

Steigende Mieten, steigende Kaution

Durchschnittliche Mietkosten für WG-Zimmer in Deutschland WS 2024/2025

Zusätzlich verschärft sich die Lage durch die hohen Mietpreise in vielen Uni- und Großstädten. Im Wintersemester 2024/2025 zahlen Studenten in München im Schnitt 790 Euro für ein WG-Zimmer, in Frankfurt 680 Euro, in Garching/Ismaning 657,50 Euro, in Berlin 650 Euro und in Hamburg 620 Euro. Bei diesen Summen kann die Kaution schnell über 1.500 oder sogar 2.000 Euro betragen – Beträge, die das studentische Budget oft sprengen. Zum Vergleich: In Städten wie Halle (Saale), Siegen oder Hildesheim liegen die Mietpreise für WG-Zimmer bei rund 325 bis 330 Euro – und damit auch die Kautionsforderungen deutlich niedriger.

Gerade für Studienanfänger wird die Kaution so zur ersten großen finanziellen Hürde. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen – oder auch über Alternativen wie eine Kautionsbürgschaft nachzudenken. Wer vorbereitet ist, wohnt nicht nur sicherer, sondern startet auch mit mehr Gelassenheit ins neue Semester – und hat mehr Spielraum, um weitere Kosten im Studium zu sparen.

WG-Alltag und rechtliche Grauzonen

Rechtliche Stolperfallen im WG-Leben

Das Leben in der WG bringt nicht nur gemeinsame Abende, Putzpläne und spontane Mitternachtssnacks – sondern auch Situationen, die rechtlich heikel werden können, wenn man nicht vorbereitet ist. Hier einige typische Stolperfallen aus dem Alltag, die sich mit dem richtigen Wissen leicht umgehen lassen:

  • Schäden in der Wohnung: Wer etwas kaputtmacht, muss dafür geradestehen. Doch was, wenn niemand weiß, wer es war? Dann haften bei einem Gesamtmietvertrag unter Umständen alle. Eine private Haftpflichtversicherung ist daher dringend zu empfehlen – sie übernimmt im Ernstfall auch Schäden, die versehentlich verursacht wurden.
  • Ruhezeiten und Lärm: Spätabends noch Musik oder ein bisschen lauter Besuch? Grundsätzlich gilt zwischen 22 und 6 Uhr die gesetzliche Nachtruhe. Wer diese regelmäßig stört, riskiert eine Abmahnung – und im Wiederholungsfall sogar die Kündigung.
  • Dauerbesuch wird zum Dauerzustand: Wenn der Freund oder die Freundin dauerhaft mit einzieht, obwohl nur einer im Mietvertrag steht, kann das problematisch werden. Ab einem gewissen Punkt – meist zwei Monate – wird aus Besuch eine nicht genehmigte Untervermietung.
  • WLAN und Urheberrecht: In vielen WGs stellt ein Mitbewohner den Internetanschluss. Doch wer das tut, trägt auch Verantwortung. Illegale Downloads können zu Abmahnungen führen. Seit der Reform der Störerhaftung ist die rechtliche Lage etwas entspannter, aber Vorsicht ist weiterhin geboten. Passwortschutz und klare Regeln für die Mitnutzung sind Pflicht.

Gut informiert wohnt es sich leichter

Wer glaubt, ein WG-Zimmer bedeute nur gute Gespräche in der Küche und gemeinsame Sonntagabende auf dem Sofa, irrt – zumindest ein bisschen. Die rechtliche Seite mag nicht glamourös sein, doch sie bildet das Fundament für ein sicheres, faires Zusammenleben. Und wer sich einmal mit Mietvertrag, Kaution und Co. auseinandergesetzt hat, schützt sich nicht nur vor Ärger mit dem Vermieter, sondern auch vor Streit in der eigenen WG.

Denn am Ende ist die WG mehr als eine Zweckgemeinschaft. Sie ist Zuhause auf Zeit – und das verdient ein stabiles rechtliches Fundament. So bleibt mehr Raum für das, was zählt: Freundschaft, Leichtigkeit, Wachstum – und das Gefühl, angekommen zu sein.