Wem steht BAföG zu?

Leistungen nach dem BAföG (kurz für: Bundes-Ausbildungsförderungs-Gesetz) sind die häufigste Möglichkeit, ein Studium an Uni und FH zu finanzieren. Ob Ihnen tatsächlich staatliche Förderung zusteht (und wieviel) hängt unter anderem vom Einkommen Ihrer Eltern ab. Alles weitere Wissenswerte zum BAföG lesen Sie hier:

Üblicherweise werden BAFöG-Leistungen während der Regelstudienzeit für je ein Jahr (zwei Semester) gewährt. Da sich während eines Studiums viel ändern kann (Wohnung, Nebenjob, Einkommen der Eltern etc.) sind regelmäßige Folgeanträge notwendig.

BAföG: Voraussetzungen

In die individuellen Leistungsbezüge spielen unter anderem folgende Kriterien hinein:

  • Ausbildungsstätte: Uni, FH, Akademien und Kollegs
  • Staatsangehörigkeit: deutsch (bzw. EU-Bürger)
  • Erstausbildung: nur einmal BAfög-Bezug möglich
  • Höchstalter: 30 (Master-Studium: 35)
  • Einhalten des Ausbildungsziels: Fristgerecht zum Examen

Das bedeutet zum Einen, dass Sie möglichst von Anfang an auf Ihren ursprünglichen Abschluss hinarbeiten sollten. Zum Anderen sind Sie gehalten, konsequent examensrelevante Veranstaltungen zu besuchen. Daher gehören bis zur Zwischenprüfung (Vordiplom) auch alle notwendigen Scheine zu den Antrags-Unterlagen.

Förderung 30+

Grundsätzlich müssen Sie jünger als 30 Jahre alt sein, um als Student Leistungen gem. BAföG zu bekommen. Darüber hinaus können Sie zum Beispiel gefördert werden, wenn Sie zuvor ein Abendgymnasium besucht haben (“Abitur auf dem zweiter Bildungsweg”).

Allerdings muss das Studium dann direkt im Anschluss aufgenommen werden. Das Amt erkennt aber auch persönliche Gründe an, die einen späteren Immatrikulations-Zeitpunkt rechtfertigen können: u.a. Schwangerschaft, Erziehung von Kinder bis 10 Jahren, Betreuung pflegebedürftiger Verwandter.

BAföG für Zweit-Ausbildung?

BAföG-Leistungen werden prinzipiell nur für die erste Ausbildung bzw. das Erststudium gewährt. Allerdings gibt es auch hier wiederum Ausnahmen:

  • Betriebliche Ausbildung: Lehre fällt nicht unters BAföG
  • Abendabitur: Voraussetzung fürs Studium
  • Master-Studium: Förderungswürdig, solange Student unter 30
  • Zweitstudium: unabdingbar für Beruf (z.B. Lehrer, Arzt) – selten!

Weiterführende Links

BAföG Aktuell – Die wichtigstens Infos rund um die Ausbildungsförderung

Anne Klein
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