Von der Uni direkt in den Beruf, am besten lukrativ und als Einstieg in eine steile Karriere – das wünschen sich viele Studis. Doch in der Realität folgen oft erst einmal Arbeitslosigkeit, Aushilfsjobs und Praktika. Wer nicht gleich etwas Passendes findet, sollte sich vorsorglich arbeitslos melden. Mittelfristig spart das viele Scherereien.
Die Agentur für Arbeit rät, sich so früh wie möglich arbeitslos zu melden, mindestens aber drei Monate vor dem voraussichtlichen Examen. So lassen sich Zahlungsausfälle und Sperrfristen vermeiden. Denn rückwirkend gibt es keine Unterstützung.
Kostenerstattung für Arbeitssuchende
Wer direkt von der Uni kommt (bzw. bisher keine Beiträge zur staatlichen Arbeitslosen-Versicherung gezahlt hat), erhält zunächst Arbeitslosengeld II. Da es wahrscheinlich nicht das Ziel des Studiums sein kann, allein von Hartz IV zu leben, heißt es parallel:
Bewerben, recherchieren, sich umhören und bei Unternehmen vorstellen – und hoffen, dass es dieses Mal endlich was wird mit dem “richtigen” Beruf.
Wichtig: Vorab Antrag stellen!
Auch die Agentur für Arbeit hat wenig Interesse daran, Ihre Kundschaft langfristig an sich zu binden. Daher unterstützt sie Arbeitssuchende, z.B. indem sie die enstehenden Kosten im Bewerbungsprozess erstattet.
Doch egal, an welchem Punkt Sie investieren: Geld gibt es nur, wenn Sie vorab einen Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten gestellt haben.
Bewerbungsunterlagen
Wie sehr Bewerbungen ins Geld gehen, merken vor allem Akademiker: Statt einfach nur eine Mappe einzureichen, wird vom Hochschulabsolventen ein durchdachtes “Selbstmarketing”-Konzept verlangt, indem er überzeugend darlegt, warum gerade er der geeignete Kandidat für die Stelle ist (und nicht einer der 200 Mitbewerber).
Das schlägt sich auch in der Bewerbungs-Unterlagen nieder: Individuelle Fotos vom Profi, geschmackvolle Edel-Mappen, Arbeitsproben (Farbdruck), das Anschreiben auf 100g-Papier, Porto und so weiter.
Hier kommt Ihnen die Agentur für Arbeit mit fünf Euro pro Bewerbung entgegen (jährlich max. 260 Euro). Das deckt nicht alle Kosten, ist aber immerhin ein Anfang.
Nochmal: Voraussetzung dafür, dass die Agentur überhaupt etwas erstattet, ist der Antrag vorab. Als Nachweis genügen die bisherigen Absagen (Original oder Kopie).
Bewerbungstrainings
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie sich optimal präsentieren, können Sie Ihre Unterlagen auch von der Agentur für Arbeit checken lassen. Oder Sie erkundigen sich nach Terminen für Bewerbungstrainings: Dort erhalten Sie zum Teil gute Tipps fürs Bewerbungsgespräch. Die Mitarbeiter der Agentur können Ihnen auch sagen, ob sich die Trainings auch an Hochschul-Absolventen richten.
Reisekosten
Flexibilität gehört zu den Grundanforderungen bei der Arbeitssuche. Das bedeutet, dass Sie auch bereit sein sollten, einen Job außerhalb des Heimatkreises anzunehmen. Wenn Sie für ein Bewerbungsgespräch mit dem Zug oder dem Auto fahren müssen, kann die die Agentur für Arbeit die Fahrtkosten erstatten.
Grundsätzlich sind Arbeitssuchende dazu verpfllichtet, auf niedrige Kosten zu achten. Das heißt: Nutzen Sie eine Bahncard (falls vorhanden), erkundigen Sie sich nach weiteren Ermäßigungen und reisen Sie in der 2. Klasse.
Wenn Sie mit dem PKW fahren, bekommen Sie 20 Cent pro Kilometer (maximal: 260 Euro). Zuweilen können auch auch die Kosten einer Übernachtung übernommen werden. Weitere Informationen erhalten sie bei dem für Sie zuständigen Mitarbeiter der Agentur für Arbeit.
Umzug
Wer eine Anstellung in einer anderen Stadt gefunden hat, kann sich für die Kosten, die durch den Umzug entstehen, finanzielle Unterstützung von der Agentur für Arbeit holen.
In der Regel zahlt die ARGE die Aufwendungen für einen Umzugswagen, die Umzugskartons und eine Umzugshelferpauschale. Voraussetzung: es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Umzug wg. Praktikum
Allein die Aussicht auf Besserung der Lebenslage reicht als Begründung nicht (!) aus, um sich die Umzugskosten erstatten zu lassen. So wird beispielsweise ein Praktikum mit Chance auf eine Festanstellung höchstwahrscheinlich nicht anerkannt.
Im Antrag sollten Sie vor allem darlegen, dass Sie sich um die günstigste Alternative bemühen. Um Ihr Anliegen glaubhaft zu belegen, verlangt die Agentur im Antrag mindestens drei Kostenvoranschläge von Auto-Vermietungen.
Wird Ihr Antrag angenommen, übernimmt die ARGE Kosten bis zu 4.500 Euro. Bei doppelter Haushaltsführung zahlt sie noch einmal eine Trennungskostenbeihilfe von maximal 260 Euro.
Fortbildung: Bildungsgutschein
Um für den Arbeitsmarkt attraktiv zu bleiben, müssen Arbeitnehmer und Arbeitsuchende ihre Kenntnisse und Fähigkeiten fortwährend ausbauen. Und mithilfe des Bildungsgutscheins bleibt Weiterbildung auch für ALG II-Empfänger bezahlbar.
Fortbildung stellt darüber hinaus auch eine gute Möglichkeit dar, die Arbeitslosigkeit sinnvoll zu nutzen. Haben Sie etwas gefunden, sollten Sie sich zunächst beim Träger Maßnahme erkundingen, ob das Seminar / der Kurs grundsätzlich förderungsfähig ist (Grundlage: § 85 SGB II).
Falls ja, stellen Sie anschließend einen Antrag auf einen Bildungsgutschein. Damit ist es möglich, die Seminar-Kosten ganz oder teilweise erstattet zu bekommen. Dazu zählen:
- Lehrgangs- und Fahrtkosten,
- Kosten für Unterbringung,
- Verpflegung vor Ort sowie
- Betreuung von Kindern.
Das KURSNET der Agentur für Arbeit enthält eine detaillierte Übersicht von Weiterbildungen für Hochschulabsolventen, Arbeitnehmer und Führungskräfte parat: von Software bis Büroorganisation, von Business- Englisch bis Zeitmanagement. Hier finden Sie auch Informationen zu Kurs-Inhalten und Fördermöglichkeiten.
Weiterführende Links
Kursnet – Weiterbildung: Inhalte, Kosten und Fördermöglichkeiten
- Die Studienplatzklage - 25. Juni 2021
- Wie schreibt man eine Bachelorarbeit? - 15. Oktober 2020
- Was ist ein Plagiat und wie kann man es vermeiden? - 15. Oktober 2020