Voraussetzungen zum Studium in Deutschland

Das Abitur hat seine offizielle Bezeichnung nicht umsonst. Deklariert als “Allgemeine Hochschulreife” macht es aus Schülern Studenten – unabhängig von Universität und Fach. Die genauen Voraussetzungen, um für ein Studium zugelassen zu werden, hängen unter anderem vom Studiengang und der einzelnen Hochschule ab.

Denn dadurch entscheidet sich letzten Endes, bis wann Sie sich bewerben müssen, wie gut Ihr Abischnitt sein muss oder ob Sie gegebenenfalls zusätzliche Prüfungen bestehen müssen.

Bewerbungsfristen

Die meisten Studiengänge in Deutschland beginnen zum Wintersemester, d.h. also im Oktober. Einige Fächer nehmen auch Bewerber zum Sommersemester auf. In diesem Fall beginnt das Studium in der Regel im April.

Bezüglich der Bewerbungsfrist unterscheiden die Hochschulen häufig zwischen Alt-Abiturienten (d.h. Abiturzeugnis aus dem Vorjahr oder früher) und Neuabiturienten (d.h. Abiturzeugnis aus dem laufenden Jahr).

Während die Unterlagen von Altabiturienten bereits am 31. Mai vorliegen müssen, haben Neuabiturienten noch biszum 15. Juli Zeit dazu. Wichtig: Es zählt der Eingang, nicht der Poststempel!

Numerus Clausus

Liegen der Hochschule bzw. der Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals: ZVS) nach Abschluss der Frist die Bewerbungen vor, beginnt das Zulassungverfahren. Dabei unterscheidet man grundsätzlich zwischen

  • zulassungsfreien Studiengängen und
  • zulassungsbeschränkten Studiengängen.

Ob ein Studiengang zulassungsfrei ist oder nicht, hängt unter anderem mit der Nachfrage nach Studienplätzen zusammen. Danach sind geistes- und kulturwissenschaftliche Fächer häufig zulassungsfrei.

Das heißt: In diesen Fächern reicht das Abitur aus, um an einer Hochschule zugelassen zu werden (und zwar unabhängig von der Note). Die Bewerbung wird direkt an die Hochschule geschickt.

Anders sieht es zum Beispiel in Medizin, Pharmazie, Biologie oder Psychologie aus: Entscheidend ist hier vor allem der Numerus Clausus (dt. etwa “beschränkte Anzahl”). Das bedeutet, dass nur eine begrenzte Anzal von Bewerbern einen Studienplatz bekommt.

Je nachdem, welche Instanz die Bewerbungen bewertet, unterscheidet man:

  • bundesweite / landesweite Zulassungsbeschränkung
  • örtliche Zulassungsbeschränkung

Der Numerus Clausus ist keine feste Größe, sondern wird jährlich neu bestimmt – entweder bundesweit (d.h. durch die Stiftung für Hochschulassung), landesweit oder örtlich (d.h. hochschulintern). Eines der wichtigsten Kriterien zu Beurteilung ist natürlich die Abiturnote.

Je nach Fach, Bundesland und Uni kann die Allgemeine Hochschulreife sogar ausschlaggebend sein. Doch können auch weitere Faktoren in die Entscheidung hineinspielen, darunter:

  • Wartesemester (Zeit zwischen Abitur und Immatrikulation)
  • Berufspraxis
  • Noten in relevanten Fächern (z.B. Mathe für Ingenieurswissenschaften)
  • Bevorzugter Studienort

Auswahlgespräch

Einige Hochschulen verschicken an die Bewerber zusätzlich Einladungen zu Auswahlgesprächen. Dabei handelt es sich um circa 30-minütige Interviews mit zwei Lehrkräften, in denen Sie Ihre Gründe, genau dieses Fach an genau dieser Uni zu studieren, persönlich darlegen sollen.

Diese Gespräche werden häufig von privaten Hochschulen anberaumt. In medizinischen Studiengängen sind Sie ebenso üblich wie in anderen zulassungsbeschränkten Fächern. Sie dienen unter anderem dazu, motivierte von weniger motivierten Studierenden zu trennen und die Abbrecherquote so niedrig wie möglich zu halten.

Jede Hochschule und jeder Interviewer hat sicher andere Ansprüche an die Bewerber. Sollten Sie im Laufe Ihrer Studienbewerbung dazu eingeladen werden, gelten für Auswahlgespräch im Grunde genommen die gleichen Anforderungen wie für “normale” Vorstellungsgespräche:

  • Information: Was wissen Sie über Studieninhalte und diese Uni?
  • Motivation: Warum wollen Sie dieses Fach studieren? (Beruf o.ä.).
  • Ehrlichkeit: Machen Sie sich nicht “größer”. Geben Sie auch Nicht-Wissen zu.

Aufnahmeprüfung

Abhängig von der Hochschule und dem Studiengang müssen Bewerber vorab Klausuren oder Tests bestehen, z.B. in Medizin. Ganz sicher aber sind Aufnahmeprüfungen in Neigungs-Fächern wie Kunst, Schauspiel, Musik oder Sport.

Wer sich hier bewirbt, sollte bereits vor dem Studium über grundlegende Fähigkeiten auf seinem Gebiet verfügen: Musiker sollten ein Instrument beherrschen (oder mehrere), Künstler sich kreativ ausdrücken können, Sportler müssen in 19 von 20 Disziplinen bestehen usw.

Je nach Fach unterscheiden sich auch die Kriterien an die Aufnahmeprüfung: Während an Musikhochschulen ein Vorspieltermine stattfindet, müssen sich Sportler vor einer Jury auf dem Platz oder in der Halle beweisen und angehende Kunststudenten senden Bewerbungsmappe mit einer Auswahl Ihrer bisherigen Werke ein.

Um sich darauf vorzubereiten, gibt es zum Beispiel “Mappenkurse”, in den die Studienbewerber lernen, worauf es beim Zusammenstellen der Mappe ankommt. Auch andere Institutionen bieten spezielle Vorbereitungen auf Aufnahmeprüfungen an (z.B. Trainings).

Welche Bedingungen an die Aufnahmeprüfung eines Studiums geknüpft, kann Ihnen gegebenfalls die ausrichtende Hochschule sagen. Hier erfahren Sie auch alles Wissenswerte zu Fristen und Terminen.

Vorpraktikum

In anderen Studiengängen ist es notwendig, zur Bewerbung ein vorab absolviertes Fachpraktikum nachzuweisen. In seltenen Fällen ist es auch möglich, dass Praktikum im Laufe des Grundstudium zu absolvieren.

Indem sie ein Vorpraktikum zur Zugangsvoraussetzung machen, stellen die Hochschulen sicher, dass die Studierenden in Wissensdingen nicht bei Null anfangen. Auf der anderen Seite dient ein Praktikum den angehenden Studierenden als Orientierungshilfe bei der Studien- und Berufswahl.

Vorpraktika sind hauptsächlich in praxisorientierten Fächern üblich, zum Beispiel Design, Soziale Dienste, Ingenieurswissenschaften, Medizin und Wirtschaft. Von Fach und Hochschule hängt wiederum ab, welche Bedingungen das Unternehmen erfüllen muss (z.B. Meisterbetrieb) oder, wie lange das Praktikum dauern muss:

Sechs Wochen bis zwölf Wochen sind nichts Ungewöhnliches. Besonders im medizinischen oder sozialen Bereich kann es auch ein halbes oder ein ganzes Jahr dauern. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls, ob zurückliegende Phasen in einem fachlich verwandten Berufsfeld (z.B. FSJ, FÖJ, Freiwilligenarbeit, Au Pair) angerechnet werden können.

Studium ohne Abitur

Daneben gibt es auch die Möglichkeit, ohne Abitur zu einem Studium zugelassen zu werden. Mit dem Fachabitur können Sie so ein reguläres Examen einer Fachhochschule erreichen. Auch gelten abgeschlossen Berufsausbildungen mit einigen Jahren Berufspraxis oder eine Auszeichnung als Handwerksmeister als dem Abitur gleichwertig.

Manche Hochschulen bieten auch ein “Probestudium” für Personen ohne Abitur an. Damit, sowie einem Zulassungstest oder einem Auswahlgespräch können -abhängig vom Bundesland und Fach – auch Nichtabiturienten zum Hochschulstudium zugelassen werden.

Anne Klein
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