Grundsätzlich sollen Examen als Bachelor ausreichen, um in einem fachlich entsprechenden Beruf zu arbeiten. Doch in sechs Semestern zum Rechtsanwalt? Das wird vorerst wohl Wunschtraum vieler Juristen in spe bleiben. Denn in diesem Punkt geht es Rechtswissenschaftlern ähnlich wie Pädadogen und Medizinern:
Sobald die eigene Arbeit in die Gesundheit oder Existenz anderer Menschen eingreift, ist mehr Wissen und Erfahrung im Umgang mit Menschen nötig als in drei Jahren Studium passt. Oder wie es schon bei Spiderman heißt „Aus großer Macht folgt große Verantwortung“.
Als LL.B. in die Wirtschaft
Daher werden auch in Zukunft Lehrer, Ärzte und Juristen nicht um einen Abschluss als Master of Laws (LL.M.), zwei Staatsprüfungen und ein Referendariat herumkommen. Bis zur Zulassung vergehen durchschnittlich acht Jahre.
Im Rahmen des Bologna-Prozesses gilt das Examen als Bachelor of Laws (LL.B.) somit als erster akademischer Grad auf dem Weg zum Volljuristen. Oder Sie betrachten ihn als Grundlage, um in anderen Bereichen zu arbeiten, beispielsweise in der Wirtschaft.
Da Studierende auf dem Weg zum LL.B.-Abschluss bereits individuelle Schwerpunkte setzen, können sie damit zum Beispiel auch in Versicherungen, Banken oder Agenturen für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung tätig werden.
Studienanbieter mit Bachelor of Laws
LL.B. und dann?
Gemäß der Kultus- und Innenministerkonferenz der Länder soll der Weg zum höheren Dienst über den konsekutiven Studiengang Master of Laws (LL.M.) führen. Im Koalitionsvertrag 2005 (also auf Bundesebene) wurde hingegen die Einführung neuer Studiengänge im rechtswissenschaftlichen Bereich abgelehnt.
Daher konzentrieren sich auch juristische Masterprogramme hauptsächlich auf wirtschaftsrechtliche Aspekte. Der Abschluss allein reicht also nach wie vor nicht für die Zulassung als Rechtsanwalt, Notar oder Richter.
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