Der Name lässt sich zwar auf das mittellateinische „baccalaria“ (deutsch: Hufschmied) zurückführen, dennoch hat sich der Bachelor (auch: Bakkalaureus) heutzutage vor allem als Bezeichnung für den ersten akademischen Abschlusses durchgesetzt. Zusammen mit dem Master gehört er zu den “neuen” Examenstiteln.
Im Zuge der Studienreform von Bologna (1999) haben sie die Vorgänger Magister und Diplom an den meisten europäischen Universitäten und Fachhochschulen abgelöst.
Bachelor: Ein-Fach / Zwei-Fach
Bevor Sie ein Bachelor-Studium aufnehmen, entscheiden Sie sich zunächst, ob Sie ein einziges Fach studieren wollen oder zwei. In diesem Zusammenhang spricht man auch vom “Ein-Fach-” bzw. “Zwei-Fach-Bachelor”.
Als Zwei-Fach-Bachelor studieren Sie entweder zwei Hauptfächer oder ein Haupt- und ein Nebenfach. Es gibt auch Laufbahnen, die einen Zwei-Fach-Bachelor verbindlich machen. So z.B., wenn Sie als Lehrkraft an Gymnasien und Gesamtschulen bzw. Berufskollegs (ehemals: Lehramt Sekundarstufe II) arbeiten möchten.
Regelstudienzeit und Thesis
Von der jeweiligen Fakultät hängt auch die Regelstudenzeit ab: Sie variiert in der Regel zwischen sechs und acht Semestern. In jedem Fall aber schließt ein Bachelor-Studiengang mit einer schriftlichen Arbeit ab, der Bachelor-Thesis.
Grundsätzlich sind die Anforderungen an den Studienverlauf für angehende Bachelor konkreter vorgegeben als es bisher zum Beipiel bei Magister-Anwärtern der Fall war. Daher gilt ein Bachelor-Studium häufig als “verschult”.
Das betrifft auch die Abschlussarbeit. Je nach Fach und Hochschule müssen sich Studierende an eine bestimmte Anzahl von Seiten -ggf. sogar von Wörtern- halten. Doch im Schnitt bewegen sich Bachelor-Arbeit im Rahmen von 80 Seiten.
Sonderfall: Berufsakademien
In zahlreiche Unternehmen ist es möglich, im Rahmen der Ausbildung zu studieren. In diesem Zusammenhang spricht man von einem Dualen Studium. Dieses Studium findet üblicherweise an einer Berufsakademie statt. Da im Zuge der Bologna-Reform die “alten” Diplome abgeschafft wurden, tragen auch Absolventen einer Berufsakademie den Titel Bachelor.
Da Berufsakademien üblicherweise keine staatlichen Einrichtungen sind, handelt es sich auch bei den vergebenen Titel nicht um staatliche Abschlüsse (Ausnahme: Duale Studiengänge an einer FH und einige Abschlüsse in Baden-Württemberg).
Daher obliegt es auch den Hochschulen selbst, ob Sie bei der Bewerbung um ein Masterprogramm einen Bachelor-Abschluss zulassen oder nicht. Dual studierende Auszubildende, die planen, anschließend ein Master-Programm zu absolvieren, sollten sich also möglichst frühzeitig über die Zugangsvoraussetzungen informieren.
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