Studienplatz einklagen – PKH beantragen

“Recht haben” und “Recht bekommen” – Dazwischen liegt häufig eine ganze Menge Geld. Nicht nur in Politik und Wirtschaft, auch im Studium. Wenn nämlich die Bewerbung  von der Stiftung für Hochschulzulassung abgelehnt wurde, überlegen manche, “ihren” Studienplatz einzuklagen. Doch: Das kostet…

Das gilt vor allem für den Fall, dass die Hochschule im Verfahren Recht behält. Dann fallen alle Kosten, sprich: die Gerichtskosten plus die Aufwendungen der Gegenpartei, zulasten des Studienbewerbers. Hinzu kommt das Honorar für den eigenen Anwalt.

Recht – ein Privileg der Reichen?

Fazit: Als gescheiterter Kläger haben Sie nach wie vor keinen Studienplatz, aber dafür eine horrende Rechnung im Briefkasten. Daher bedarf es schon einer einigermaßen großen Sicherheit, diesen Prozess zu gewinnen. Und eines entsprechend dicken finanziellen Polsters.

Um aber nicht nur Wohlhabenden zu Ihrem Recht zu verhelfen, gibt es die Prozesskostenhilfe. Damit soll sichergestellt werden, dass Jeder im Bedarfsfall vor Gericht ziehen kann, auch wenn er sich eigentlich nicht leisten kann.

Antrag Prozesskostenhilfe

Formulare für Ihren Antrag auf PKH gibt es beim örtlich zuständigen Amtsgericht. Daraus muss im Wesentlichen hervorgehen, wieviel Sie bzw. Ihre Eltern verdienen. Schließlich sind sie es, die Sie auch während des Studiums von Rechts wegen finanziell unterstützen müssen.

Einzusetzendes Einkommen

Wie hoch das sogenannte “einzusetzende Einkommen” sein darf, hängt unter anderem von der Anzahl Ihrer Geschwister ab, sprich: wieviele Personen Ihre Eltern außerdem versorgen müssen. Im Einzelnen:

  • Brutto-Einkommen (auch: BAföG, Wohngeld, ALG, Rente sowie Einkünfte aus Vermietungen und Zinserträge)

abzüglich

  • Steuern
  • Vorsorgeaufwendungen (z.B. Riester-Rente)
  • Werbekosten (z.B. tägliche Fahrten zwischen Arbeit und Wohnung)
  • Wohnkosten (z.B. Warmmiete)
  • Freibeträge

Diese Freibeträge berechnen sich wie folgt

  • Antragsteller: 400 Euro +
  • Lebenspartner: 400 Euro +
  • Erwerbstätige Partei: 182 Euro +
  • Unterhalt: 237 bis 320 Euro (z.B. jedes Kind)

(Stand: 30.03.2011)

Prozesskostenhilfe zurückzahlen

Wird Ihrem Antrag auf Prozesskostenhilfe stattgegeben, trägt die Staatskasse die Kosten des Gerichts und Ihres Rechtsanwaltes. Die PKH ist allerding nur ein Darlehen, d.h. Sie müssen es zurückzahlen, sobald Sie können.

Daher wird das  Gericht Sie in regelmäßigen Abständen dazu auffordern, Ihre Einkommensverhältnisse darzulegen. Danach wird entschieden, ob Sie die Prozesskostenhilfe in Raten zahlen oder ob Sie sie überhaupt zurückzahlen müssen.

Dafür ist ggf. ein Zeitraum von höchstens vier Jahren vorgesehen. In seltenen Fällen (d.h. bei sehr geringem Einkommen) wird die PKH als Zuschuss gewährt. In diesem Fall sind Sie von der Rückzahlung befreit.

Hinweis: Wenn Sie Ihren Prozess verlieren, müssen Sie die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten des Gegners (also der Hochschule) trotzdem voll erstatten.

Doch dazu muss es nicht kommen. “Da jedoch manche Universitäten und fast alle Fachhochschulen keine Anwälte einschalten, ist eine Kostenbelastung mit Gegenanwaltskosten durchaus vermeidbar”, urteilte Rechtsanwältin Mechthild Düsing (Rechtsanwaltskammer Hamm) 2010 im Praxisreport “Schule und Studium – Alles, was Recht ist.”

Beratungshilfeschein

Ein Antrag kann auf PKH auch abgewiesen werden. Und zwar, wenn ein Sieg vor Gericht aussichtsslos erscheint. Daher ist es ratsam, vor dem eigentlichen Verfahren juristischen Rat bei einem Rechtsanwalt einzuholen.

Da der aber seine Dienste selten aus Freundschaft anbietet, wird wahrscheinlich auch hier ein Honorar fällig. Können Sie sich auch das nicht leisten, sollten Sie einen “Beratungshilfeschein” beantragen. In diesem Fall rechnet der Anwalt direkt mit dem Gericht ab.

Das Beratungs-Gespräch kostet dann nur noch zehn Euro Gebühr. Im Einzelfall kann der Anwalt diese Gebühr auch erlassen.

Alternative: Rechtsschutz

Haben Sie (bzw. Ihre Eltern) eine Rechtsschutzversicherung? Dann benötigen Sie eventuell keine Prozesskostenhilfen. Wichtig ist nur, dass die RSV auch “Vewaltungsrecht vor Verwaltungsgerichten” abdeckt. In diesem Fall trägt die Versicherung alle möglichen Kosten des Verfahrens.

Weiterführende Links

meisterernst.de – Info-Broschüre “Schule & Studium – Alles, was Recht ist” (PDF)
PKH-Rechner – Chance auf Prozesskostenhilfe? Rechnen Sie es selbst aus!
Schleswig Holstein
– Antragsformular PKH zum Runterladen (PDF)
Justiz.de
– Beratungshilfeschein zum Runterladen (PDF)

Fabian Köhler