Auch, wenn es der Name vermuten lässt: Streng genommen handelt es sich beim “Meister-BAföG” weder um eine Leistung nach dem Bundes-Ausbildungsförderungs-Gesetz (kurz: BAföG) noch können es nur Meister eines Fachs beantragen. Aber immerhin unterstützt auch hier der Staat Ihre Karriere mit einigen Tausend Euros.
Die Rahmenbedingungen für das “Meister-BAföG” regelt das Aufstiegsfortbildungs-Förderungs-Gesetz (AFBG). Hierin verankert sind finanzielle Leistungen für Berufstätige, die aufsteigen wollen bzw. eine eigene Existenz aufbauen.
Wofür gibt es Meister-BAföG?
Mithilfe des Meister-BAföGs lassen sich Fortbildungen für ganz unterschiedlichen Berufsgruppen finanzieren: Fernstudiengänge für angehende Betriebsfachwirte ebenso wie Aufstiegskurse für Techniker oder Fachkaufleute in spe, und zwar unabhängig von Alter und Einkommen.
Wichtig: Die Weiterbildung muss einen beruflichen Aufstieg begünstigen. Eine Erstausbildung (z.B. im Handwerk, im kaufmännischen oder pflegerischen Bereich) ist demnach kein Problem. Um die Lebenshaltungskosten während eines Hochschulabschlusses zu decken, ist nach wie vor das “Studenten-BAföG” die richtige Adresse.
Damit Ihre Aufstiegsfortbildung als förderfähig anerkannt wird, muss sie auf entweder auf eine öffentlich-rechtliche (z.B. IHK) oder eine staatliche Prüfung vorbereiten. Darüber hinaus gilt:
Vollzeit |
Teilzeit |
max. 48 Monate (4 Jahre) | maximal 36 Monate (3 Jahre) |
mindestens 150 Stunden innerhalb von acht Monaten |
mindestens 25 Unterrichtsstuden, innerhalb von 4 Werktagen wöchentlich |
Wie hoch ist das Meister-BAföG?
Leistungen nach dem AFBG können die tatsächlich anfallenden Kosten der Fortbildung (Lehrgang und Prüfung) abdecken, jedoch maximal 10.226 Euro. Ähnlich wie beim “normalen” BAföG auch das Meister-BAföG um Teil aus einem rückzahlungsfreien Zuschuss (30, 5 Prozent) und einem Darlehen.
Die Rückzahlungspflicht beginnt in der Regel zwischen zwei und sechs Jahren nach Ende der Weiterbildungsmaßnahme. Allerdings können Sie auch auf den Darlehens-Anteil verzichten.
Antrag
Über Art und Höhe des Meister-BaföGs entscheidet in der Regel das örtliche Amt für Ausbildungsförderung. Dort bekommen Sie auch die notwendigen Antrags-Formulare. Wichtige Anlage: die verbindliche Anmeldung zur Fortbildung Ihrer Wahl.
Das Darlehen zahlt dann die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aus. Voraussetzung dazu ist ein ein gesonderter Darlehensvertrag.
Weiterführende Links
Meister-BAFöG – Bundesministerium für Bildung und Forschung; alle Infos zum AFBG
KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau; Fördergelder für Bildungsvorhaben
- Die Studienplatzklage - 25. Juni 2021
- Wie schreibt man eine Bachelorarbeit? - 15. Oktober 2020
- Was ist ein Plagiat und wie kann man es vermeiden? - 15. Oktober 2020