Studentenjobs als gewinnbringender Nebenverdienst

Morgens ab in die Uni, danach noch schnell ein Buch besorgen, in der Mensa essen, vielleicht noch lernen und abends feiern oder ins Kino gehen – so sieht der ideale Tag im Studentenleben aus. Aber die meisten Dinge kosten Geld, und gerade Studierende sind häufig zu unfreiwilliger Sparsamkeit gezwungen.

Im Idealfall können Sie sich Ihr Studium durch BAföG, elterliche Zuwendungen oder andere Geldquellen finanzieren. Aber falls nicht oder falls Sie sich mehr leisten wollen, sind Sie darauf angewiesen, selbst Geld zu verdienen.

Wissenswertes zu Studentenjobs

Laut dem Deutschen Studentenwerk sind es etwa 68 Prozent aller Studierenden in Deutschland, die ab und zu oder regelmäßig einer Nebenbeschäftigung nachgehen. Bei mehr als zwei Millionen Studierenden ist das ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor – und dabei sind die Praktika noch nicht einmal mitgezählt!

Daher siedeln sich Unternehmen für die Zusammenarbeit mit studentischen Arbeitskräften gerne in Städten an, die über mindestens eine Hochschule verfügen. Hier haben auch meistens die Arbeitsagenturen spezielle Ableger, in denen sie ausschließlich Studierende in Jobs vermitteln.

Natürlich müssen Sie den Job irgendwie in Ihrem Stundenplan unterbringen. Auf keinen Fall darf das Studium unter der Arbeit leiden! Das wäre kontraproduktiv, denn auf diese Weise dauert es länger und Sie kommen noch später zu einem Vollzeitjob. Als Alternative können Sie auch in den Semesterferien ein paar Wochen am Stück arbeiten, falls es während des Semsters zu belastend ist.

Verlassen Sie sich nicht auf eine Übernahme durch den Arbeitgeber, falls Sie das Studium abbrechen. Er wird sich weigern, ein Vielfaches für Sie in Vollzeit zu zahlen, wenn er genauso gut einen anderen Studenten einstellen kann.

Wer arbeitet, hat viele Vorteile

In erster Linie haben Sie natürlich mehr Geld zur Verfügung, als wenn Sie sich nur dem Studium widmen. Das verschafft Ihnen mehr Raum für Anschaffungen, Urlaub, Unternehmungen mit Freunden usw.

Außerdem können Sie Ihren Studentenjob durchaus in Ihrer späteren Bewerbung für einen “richtigen” Job erwähnen, zumindest sofern Sie nicht gerade als Darsteller für gewisse Filmchen oder Ähnliches gearbeitet haben. Denn auch wenn es “nur” ein Job beim Burgerbrater gewesen ist, ist er doch ein Zeichen für Ihr verstärktes Engagement – aber das sollten Sie je nach potenziellem Arbeitgeber im Einzelfall abwägen.

Optimalerweise steht der Job fachspezifisch in Verbindung mit Ihrem Studium, dann ergänzt sich beides wunderbar.

Rahmenbedingungen von Studentenjobs

Um den Status als Studierender nicht zu verlieren, ist es wichtig, dass Sie das Studium quasi haupt- und der Job nebenberuflich ausführen. Das bedeutet nämlich, dass Sie die üblichen Arbeitnehmerbeiträge zu Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht aufzubringen brauchen. Ausschlaggebend dafür sind die Stundenzahlen, die Sie mit dem jeweiligen Gebiet verbringen.

Bei einem seriösen Beschäftigungsverhältnis wird zunächst ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen. Darin müssen wenigstens die üblichen Punkte enthalten sein:

  • Gehalt
  • Urlaubsanspruch
  • auszuführende Tätigkeit
  • Ort
  • Vertragsbeginn
  • Kündigungsfrist

Auch wenn dies nicht explizit im Vertrag aufgeführt ist, haben Sie in jedem Fall Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn Sie mal krank sein sollten, oder auf Feiertagsvergütung und bezahlten Urlaub. Auch ein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis besteht.

Im deutschen Grundgesetz ist das sogenannte “Gleicheitsgebot” verankert. Das bedeutet, dass zum Beispiel Studenten für die gleichen Leistungen nicht schlechter bezahlt werden dürfen als fest angestellte Arbeitnehmer.

Beschäftigungsarten

Für Studenten gibt es verschiedene Formen der Beschäftigung. Dafür sind andere Arbeitsverhältnisse wiederum aus verschiedenen Gründen nicht möglich.

Kurzfristige Beschäftigung

Sie arbeiten in den Semesterferien höchstens für zwei Monate am Stück bzw. 50 Tage im Jahr bei unbegrenztem Gehalt. Zwar müssen Sie eine Lohnsteuerkarte abgeben, bekommen aber die gezahlten Steuern im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung zurück.

Da Ihr Job auf die Semesterferien begrenzt sind, müssen Sie keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen. Auch Rentenversicherungsbeiträge fallen nicht an, es sei denn, Sie arbeiten mehr als zwei Monate bzw. 50 Tage.

Geringfügige Beschäftigung (Minijob)

Dies ist eine gute Variante für Arbeitgeber und -nehmer. Sie arbeiten über einen beliebigen Zeitraum im Rahmen eines 400-Euro-Jobs (“Minijob”). Die ehemalige Bundesknappschaft ist für die Registrierung und Verwaltung solcher Jobs zuständig.

Heute heißt die Bundesknappschaft “Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See” und koordiniert von Bochum aus für ganz Deutschland die Minijobs. Alle Beiträge für solche geringfügig Beschäftigten werden von ihr eingezogen.

In der Regel zahlt der Arbeitgeber insgesamt 30 % Ihres Gehalts an die Minijob-Zentrale, dafür brauchen Sie keine Steuern und Sozialabgaben zu entrichten.

Midijob

Wenn Ihr Gehalt zwischen 400,01 und 800 Euro im Monat liegt, gilt Ihr Job als Midijob. In dem Fall müssen Sie als sogenannter “Gleitzonenfall” nach und nach steigende Rentenversicherungsbeiträge bezahlen, also beispielsweise 4 Prozent bei einem Gehalt von 400,01 Euro bis hin zu 21 Prozent bei 800 Euro Verdienst.

Außerdem geht es nicht ohne eine Lohnsteuerkarte, aber die gezahlten Steuern bekommen Sie im Rahmen Ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung zurück.

Sofern Sie nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten und ansonsten an einer Uni eingeschrieben sind und aktiv studieren, gelten Sie noch als “hauptberuflicher” Student. In dem Fall können Sie sich über die studentische Pflichtversicherung absichern, bei der alle gesetzlichen Krankenkassen einen einheitlichen Beitragssatz erheben. Viele Krankenkassen haben allerdings mittlerweile Zusatzbeiträge eingeführt, die noch hinzukommen.

Nicht erlaubt: Freie Mitarbeit

Auch wenn viele Unternehmen versuchen, Studenten als Freie Mitarbeiter einzustellen, ist dies nicht möglich.

Der Arbeitgeber hat den Vorteil, dass er bei Freien Mitarbeitern keine Sozialabgaben zahlen muss. Aber das ist im Fall der Einstellung von Studenten nicht legal: Es handelt sich dann um eine sogenannte Scheinselbständigkeit, da sie ja “hauptberuflich” studieren und nicht selbständig sind.

Auswirkungen des Jobs auf Kindergeld und BAföG

Seit 2012 gibt es für das Kindergeld die Regelung, dass Sie so viel Geld verdienen können wie Sie möchten, sofern Sie zum ersten Mal studieren. Trotzdem wird es weiter gezahlt.

Achtung: Das gilt allerdings nicht für den Fall, dass für Zeiträume vor dem 1. Januar 2012 Kindergeld beantragt wird. Dann liegt die Einkommensgrenze wie gehabt bei 8004 Euro im Jahr.

BAföG ist allerdings nur für diejenigen gedacht, die ihr Studium ansonsten nicht finanzieren könnten. Daher wird Ihnen etwas davon abgezogen, falls Sie zu viel Geld nebenbei verdienen.

Sie dürfen im Jahr 4,800 Euro verdienen, sollten also 400 Euro pro Monat wegen der sonst fälligen Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung nicht überschreiten.

Ganz wichtig: Bei der Berechnung des Monatslohnes ist nicht der tatsächlich ausgezahlte Betrag ausschlaggebend, sondern die Summe, auf die Sie rechtlichen Anspruch haben, beispielsweise bei Tariflohn! Auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld müssen dem Lohn hinzugerechnet werden.

Wenn Sie ein Pflichtpraktikum absolvieren, das Teil Ihres Studiengangs ist, wird Ihnen das dort verdiente Geld nicht angerechnet.

Wie Sie an einen Studentenjob kommen

Studentenjobs sind sehr beliebt und gerade in Universitätsstädten schnell vergeben. Daher hilft es, wenn Sie regelmäßig nach neuen freien Stellen schauen.

Viel Unternehmen verlassen sich auf ihre “Werksstudenten” und benötigen stetig neue Kräfte. Solche Jobs hängen oft am Schwarzen Brett in der Uni oder der Mensa aus, aber Sie könne auch auf den Unternehmenswebsites von Firmen in Ihrer Stadt schauen, ob es offene Jobs gibt.

Optimal wäre natürlich ein Bereich, der zu Ihrem Studium passt. Eine Möglichkeit ist es, sich im Fachbereich oder Institut Ihres Studiums als studentische Hilfskraft zu bewerben, denn diese werden immer gebraucht. Solche Stellenangebote werden ebenfalls an den jeweiligen Schwarzen Brettern oder auf den Websites publik gemacht.

Die Bundesagentur für Arbeit kann ebenfalls weiterhelfen. Es existieren auch unzählige Portale im Internet, die Stellenausschreibungen anbieten. Falls Sie auf Anhieb nichts finden, kann Ihnen in vielen Fällen auch eine gut gemachte Initiativbewerbung weiterhelfen.

jobmensa.de

Auf jobmensa.de finden Sie jeden Tag ein riesiges, aktuelles Angebot an verschiedenen Studentenjobs. Die Seite gilt als größte Stellenplattform für Studenten in ganz Deutschland. Die Registrierung erfolgt gratis, und Sie können sich ein eigenes Profil erstellen, um die besten Suchergebnisse zu erhalten.

Sie können Zeugnisse, Lebenslauf etc. einstellen und sekundenschnell mit wenigen Klicks auf eine Stelle, die Ihnen gefällt, reagieren. Außerdem sorgt ein Rechtschreibprogramm für eine fehlerfreie Bewerbung.

studentenjobs24.de

Bei studentenjobs24.de handelt es sich um ein Praktikums- und Stellenportal für Studenten. Neben dem Einsehen von Stellenangeboten in ganz Deutschland haben Sie auch die Möglichkeit, ein Stellengesuch aufzugeben.

studentjob.de

Die Website studentjob.de ist eines der größten Jobportale in Europa und wurde in den Niederlanden gegründet. Wer als Student einen Ferien- oder Nebenjob möchte, kann hier mithilfe seines persönlichen, kostenlosen Profils interessante Angebote finden, und das nicht nur innerhalb Deutschlands. Bei passenden Angeboten erfolgt eine Bewerbung direkt online.

Weiterführende Links

studieren.de – Infos zum Jobben im Studium
jobmensa.de – Studentenjobs bei Jobmensa
studentenjobs24.de – Jobs für Studenten
studentjob.de – Studentenjobs bei StudentJob
Deutsches Studentenwerk – Dachverband der 58 Studentenwerke

Fabian Köhler