Studienplatzklage – Ihr gutes Recht auf Bildung

Auch, wenn Ihr Abitur-Durchschnitt ganz passabel ist, können Sie letzten Endes am örtlichen Numerus Clausus scheitern. Andererseits nutzen viele Hochschulen ihre freien Kapazitäten nicht vollständig aus, obwohl sie seit 1972 dazu verpflichtet sind. Sie darauf hinzuweisen ist ein wesentlicher Teil der Studienplatzklage.

Das Recht auf freie Wahl des Ausbildungsplatzes ist ein Grundrecht aller Bundesbürger (s. GG, Artikel 12, Absatz 1). Um dieses Recht in Anspruch nehmen zu dürfen, müssen Sie als Bewerber der Hochschule nachweisen, dass sie ihrer Pflicht zur Auslastung nicht nachkommt.

Gründe für eine Studienplatzklage

Studienplatzklagen kommen aus den unterschiedlichsten Gründen vor: Die meisten der abgelehnten Studienbewerber sind örtlich festgelegt beziehungsweise auf einen speziellen Studiengang angewiesen. Mithilfe eines gerichtlichen Eilverfahren lässt sich der zunächst verwehrte Studienplatz vor dem Verwaltungsgericht einklagen.

Kosten einer Studienplatzklage

Zumindest theoretisch. Gelingt es nämlich nicht, bleiben Sie auch in diesem Semester ohne Studienplatz, und: auf einer beträchtlichen Rechnung für das Verfahren sitzen. Denn die Kosten übernimmt generell die unterlegene Partei.

Bei einer Klage fallen grundsätzlich Kosten für das Gericht und die Aufwändungen der Gegenseite (z.B. die Hochschulverwaltung) an. Und der eigene Anwalt will auch bezahlt werden. Die Summe steigt zusätzlich, wenn sich die Hochschule selbst einen Rechtsbeistand nimmt (wovon auszugehen ist).

Dieses Risikos sollten Sie sich bewusst sein, bevor Sie eine Studienplatzklage anstrengen. Alternativ empfiehlt vielleicht doch, ein anderes (zulassungsfreies) Fach zu wählen oder sich um einen Studienplatztausch zu bemühen.

Rechtsschutz & PKH

Möglicherweise trägt eine bestehende Rechtschutzversicherung die Verfahrenskosten. Wegen der allgemeinen Häufung von Studienplatzklagen ist dies jedoch immer seltener der Fall.

Doch darüber hinaus haben Personen aus einkommensschwachen Verhältnissen (z.B. Empfänger von ALG II) Anrecht auf Prozesskostenhilfe (PKH). In diesem Fall werden Ihnen die Kosten für das Verfahren vorgestreckt oder erlassen. Antragsformulare gibt es beim zuständigen Verwaltungsgericht bzw. beim Amtsgericht.

Verlauf einer Studienplatzklage

Auch, wenn es mittlerweile zahlreiche Anwälte gibt, die sich auf die Vertretung abgelehnter Studienbewerber spezialisiert haben: Eine Garantie auf Erhalt eines Studienplatzes gibt es nicht. Daher sollte ein gerichtliches Eilverfahren sollte nur der letztmögliche Schritte sein.

Wird Ihre Bewerbung auch im zweiten Anlauf von der Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS) oder der Hochschule abgelehnt, sollten Sie sich zunächst beraten lassen. Auskünfte zu den Aussichten des Eilverfahren und dem entsprechenden Procedere erteilt unter anderem der örtliche Studierenden-Aussschuss (AStA).

Oder Sie wenden sich gleich an eine entsprechende Kanzlei. Bei einigen ist eine Erstberatung kostenlos, andere verrechnen die Kosten im Falle einer späteren Mandatur.

Zünächst gilt es herauszufinden, wie Ihre Chancen im Falle eines Verfahrens stehen: Hat Ihre Zielhochschule z.B. bisher trotz Ihre Kapazitäten erfolgreicher Klagennicht erweitert, kann Ihr Verfahren zukünftig etwas daran ändern.

Parallelklagen

Oder Sie verklagen nach dem Schrotflinten-Prinzip mehrere Hochschulen gleichzeitig (Parallelklage). Sie wird häufig dann in Anspruch genommen, wenn es an einer Uni mehr Kläger als zusätzlich zu vergebende Studienplätze gibt.

Sollte die Uni nämlich im Eilverfahren unterliegen, wird die Vergabe der Studienplätze ausgelost. Mit einer Parallelklage sichern sich häufig Studienbewerber in Medizin oder Psychologie Ihren Studienplatz.

Damit steigen auf der einen Seite Ihre Chancen, mindestens einen Studienplatz erfolgreich einklagen zu können. Auf der anderen Seite steigen aber auch die Kosten.

Dauer des Verfahrens

Je nachdem, wie schwerwiegend die Gründe dafür sind, kann sich eine Studienplatzklage auch in kleineren Studiengängen lohnen. Schließlich müssen sich die erstrittenen Plätze auch potenziell weniger Studierende teilen.

Doch insgesamt müssen sich Verwaltungsgerichteimmer häufiger mit Studienplatzklagen beschäftigen. Das führt dazu, dass die einzelnen Verfahren immer länger dauern.

Wenn die Entscheidung für das laufende Wintersemester erst zum Ende des Kalenderjahres fällt, ist dies nicht ungewöhnlich. Das gleich gilt für das Sommersemester und die Mitte des Kalenderjahres. Im Einzelfall kann allerdings noch länger gewartet werden.

Anne Klein
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