Die wohl bekannteste Form, ein Studium zu finanzieren, sind Leistungen nach dem Bundes-Ausbildungsförderungs-Gesetz (BAföG). Doch, was viele nicht wissen: Auch das Studium im Ausland ist gemäß BAföG förderungsfähig. Vor allem auch dann, wenn Sie innerhalb Deutschlands bislang keinen Anspruch auf BAföG hatten.
Während hierzulande noch immer über Sinn und Unsinn von Studiengebühren diskutiert wird, sind sie (vor allem) im englischsprachigen Ausland gang und gäbe. Demenstprechend begreifen sich die ausländischen Unis eher als Bildungsunternehmen:
Leistungen
Wissensvermittlung im Ausland ist häufig eine Dienstleistung, die von den Hochschulen erbracht wird – und der Student ist als (zahlender) Kunde König. Das hat zur Folge, dass sich die Qualität von Forschung und Lehre stetig verbessert.
Colleges, die diesem Wettbewerb nicht standhalten, verlieren Studenten (und damit Geldgeber) an die akademische Konkurrenz. Aber: dieser Service kostet.
Studiengebühren
Je nach Land und Hochschule können die Studiengebühren pro Semester schon einmal fünfstellig sein. Mithilfe des Auslands-BAföGs können Auslands-Studierende zumindest ein Teil davon finanzieren. Die derzeitige Höchstförderung liegt bei 4.6000 Euro (Stand: Januar 2012).
Flug, KV und Lebenshaltung
Zum Studium kommen selbst kommen weitere Aufwendungen, unter anderem für An- und Abreise. Deshalb gibt es vom Staat eine Flugkostenpauschale (innerhalb Europas: 500 Euro, sonst 1000 Euro). Außerdem erhalten Auslandsstudierende einen Zuschuss zur Kranken-Versicherung sowie zu den Lebenshaltungskosten (je nach Land: zwischen 50 und 315 Euro monatlich).
Voraussetzungen
Auslandserfahrungen während des Studiums gehören in vielen Karriereberufen mittlerweile zum Pflichtteil der Bewerbung. Damit aber das Auslandsstudium nicht am erfahrungsgemäß schmalen Studentenkonto scheitert, können Sie es mithilfe des Auslands-BAföGs finanzieren.
Das Gute daran: Für Auslandsstudium gelten andere Förderungssätze. Damit können auch diejenigen Auslands-BAföG beantragen, die in Deutschland bisher keine Leistungen bezogen haben, weil das elterliche Einkommen zu hoch ist. Was Sie sonst noch beachten sollten:
Länder / Zeitraum
Sofern Sie innerhalb der EU oder der Schweiz studieren wollen, ist es einfach: Das Auslands-BAföG unterstützt das gesamte Studium an einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule – von der Immatrikulation bis zum Examen.
Außerhalb Europas ist die Förderung üblicherweise beschränkt: auf mindestens ein Semester (bzw. zwei Trimester, z.B. in Kanada) und höchstens ein Jahr. In Ausnahmefällen sind auch minimal 12 Wochen bzw. maximal zweieinhalb Jahre möglich.
Darüber hinaus muss das Auslandssemester bzw. -jahr auf das deutsche Studium angerechnet werden können. Das heißt, es darf das Inlandsstudium nicht wesentlich verlängern.
Sprachliche Voraussetzungen
Einige Hochschulen im Ausland bieten auch Veranstaltungen in Deutsch an. Doch in der Regel gilt: Um den Veranstaltungen folgen zu können, sollten Sie die jeweilige Landessprache hinreichend beherrschen. Sprachkenntnisse sind gegebenenfalls nachzuweisen durch ein Sprachzertifikat (z.B. TOEFL, IELTS).
Tipp: Schon beim Antrag Zeit einplanen! Je nach Land und Hochschule kann es sechs bis neun Monate dauern, bis Sie Ihren Bescheid in den Händen halten. Wenn Sie also Ihr Auslands-BAföG frühzeitig beantragen, können Sie dem Auslands-Studium entspannter entgegen sehen.
Rückzahlung
Ähnlich wie beim Inlands-BAföG müssen Auslandsstudierende nur einen Teil der Leistungen zurückzahlen. In der Regel sind das die Kosten zur Lebenshaltung, Krankenversicherung und Flug – aber das auch nur zur Hälfte und unverzinst.
Die Studiengebühren hingegen sind ein “Geschenk” an die Studierenden. Nähere Informationen erteilt das zuständige BAföG-Amt.
Weiterführende Links
Auslands-BAföG – Umfangreiche Infos und Forum zum Thema Studienförderung im Ausland
- Die wichtigsten Begriffe im Studium - 23. Januar 2013
- Steuererklärung selber machen – So geht’s - 21. Januar 2013
- Jederzeit und überall – Musik Download & Flatrates - 21. Januar 2013