“Wer zahlt den Krankenhausaufenthalt, wenn ich auf dem Weg zur Vorlesung einen Unfall habe?” Und: “Wer ist zuständig, wenn ich mich beim Fußballspielen in meiner Freizeit verletze?” Eigentlich sind das klare Fälle für die Unfallversicherung – oder? Doch ganz so einfach ist es leider nicht.
Um beurteilen zu können, ob und wann die Unfallversicherung in Erscheinung tritt, muss man zunächst einmal unterscheiden: zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung.
Unfallversicherung – GUV vs. PUV
Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) ist ein Teil des sozialstaatlichen Netzes (ebenso wie z.B. die Rentenversicherung oder die Krankenversicherung). Als Student sind Sie mit der Immatrikulation über Ihre Hochschule gesetzlich sozialversichert. Die GUV springt also immer dann ein, wenn Sie sich in der Hochschule verletzen (auch beim Hochschulsport) bzw. auf dem Weg dorthin oder von der Vorlesung zurück nach Hause fahren.
Wahrscheinlicher aber sind die Unfallgefahren in der Freizeit: Wer mit einem komplizierten Beinbruch im Krankenhaus landet, weil er beim Snowboarden in den USA über das Brett (oder beim Hausputz über den Staubsauger) gefallen ist, tut gut daran, privat unfallsversichert zu sein. Denn dann greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht mehr, und der “Spaß” kostet schnell einige tausend Euros.
Was ist ein Unfall?
Um als “Unfall” zu gelten, muss -so die Versicherer – ein plötzliches Ereignis von außen unfreiwillig auf den Körper einwirken, sodass die Gesundheit (bleibend) beschädigt wird. Wer also dem Freund beim Umzug hilft und sich dabei einen Muskelfaserriss zuzieht, der ihn sechs Wochen ans Bett fesselt, erleidet einen Unfall.
Ausnahmen
Allerdings: ein Bandscheibenvorfall gilt nicht als Unfall. Denn, obwohl er plötzlich auftritt, werten ihn die Versicherer als “Verschleißerscheinung”. Auch, wer sich infolge eines Sturzes verletzt, weil der Kreislauf plötzlich absackt, kann die Unfallversicherung nicht in Anspruch nehmen.
Hier ist nicht das äußere Ereignis Ursache für die Verletzung, sondern eine organische (also: innere) Erkrankung. Die Unfallversicherung haftet ebenfalls nicht bei Versicherten, die nach ausgiebigem Zechgelage auf dem Heimweg einen Unfall bauen (die Trunkenheit gilt als freiwillig zugefügt).
Was leistet die private Unfallversicherung?
Im Versicherungsfall zahlt das Unternehmen in der Regel einen einmaligen Betrag aus. Möglich ist auch eine lebenslange Rente. Wieviel die Unfallversicherung letzten Endes zahlt, hängt einerseits von der vereinbarten Versicherungsssumme (Bsp.: 100.000 Euro) ab, und andererseits dem Grad der Invalidität.
Invalidität
Die volle Versicherungssumme erhalten Sie üblicherweise nur bei hundertprozentiger Invalidität. Dazu ist es notwendig, dass Ihre körperliche oder geistige Leistung voraussichtlich mindestens drei Jahre lang beeinträchtigt ist. Entsprechend weniger gibt es bei kürzeren bzw. kleineren Beeinträchtigungen.
Gliedertaxe
Der Grad der Invalidität wiederum wird in einer Tabelle geregelt , der sogenannten “Gliedertaxe”. Demnach gilt beispielsweise der Verlust eines Armes -je nachdem, wo er amputiert wird – als 60 bis 75 Prozent invalide, ein Daumen weniger schlägt mit 20 Prozent zu Buche, einseitige Blindheit mit 50 Prozent usw.
Progression
Wer infolge eines Unfalls vollinvalide wird, auf den kommen häufig hohe Folgekosten zu. Für diesen Fall kann die Versicherung ein Mehrfaches der eigentlichen Deckungssumme auszahlen. Wie hoch dieser Faktor (die “Progression”) ist, regelt der jeweilige Vertrag.
Was kostet eine private Unfallversicherung?
Die günstigsten Policen liegen bei der privaten Unfallversicherung bereits bei jährlich 20 Euro. Doch entscheidend ist natürlich die Gesamtversicherungssumme: Wer wegen einer geringen Versicherungssumme wenig Beiträge zahlt, erhält im Schadensfall auch nur geringe Leistungen.
Experten raten zu einer Mindestdeckung von 100.000 Euro. Zusatzleistungen wie das Krankenhaustagegeld sind nicht zwingend notwendig.
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