Freelancer – Experten in Projektarbeit

Kellnern, Kasse, Call-Center – Typische Studentenjobs, und häufig notwendig, um die Lücke zwischen BAföG und Alltag zu schließen. Doch langfristig sinnvoll sind sie selten. Dann schon lieber als Freelancer (dt. etwa: “freier Mitarbeiter”) arbeiten. Schließlich sind Freelancer vor allem wegen Ihrer individuellen Talente gefragt.

Als Freelancer unterstützen Sie Unternehmen bei der Umsetzung einzelner Projekte. Diese Art von Arbeitsverhältnis stellt für beide Parteien häufig eine klassische Win-Win-Situation dar.

Freie Mitarbeit: flexibel und sinnvoll

Zum Einen gibt es das Unternehmen, das von Ihren Qualifikationen profitiert und an arbeitsrechtlich an keinen festen Vertrag gebunden ist. Folglich zahlt die Firma keine Sozialbeiträge, es gibt keine Kündigungsfrist usw.

Statt eines regelmäßigen Gehalts bekommen freie Mitarbeiter in der Regel ein vorher vereinbartes Honorar für ihre Leistung. Das kann eine feste Summe sein, aber auch z. B. einen Stundensatz. Je nach Unternehmens-Struktur sind auch Sonderzahlungen drin, z.B. für vorzeitigen Abschlus des Projektes oder herausragende Ergebnisse.

Gerade für Studenten in der Examens- oder Klausurphase ist Freelancing eine gute Möglichkeit, die Zeiten für Studium und Arbeit flexibel einzuteilen. Darüber hinaus können Sie bereits während des Studiums wertvolle Kontakte zu Berufspraktikern Ihrer Ziel-Branche knüpfen.

Langfristig ist es natürlich nicht ausgeschlossen, den berühmten “Fuß in die Tür” zu bekommen. Wer bereits in einem Unternehmen bekannt ist, hat bei der nächsten Besetzung einer Stelle bessere Chancen als jemand Außenstehendes.

Doch abgesehen davon können Sie bei der Bewerbung in anderen Firmen Ihre Arbeit und Ergebnisse als Freelancer als Referenzen angeben. Damit beweisen Sie bereits während Ihres Studiums Eigeninitiative und Zielstrebigkeit.

Alle Fachrichtungen

Besonders in mittelgroßen und kleineren Hochschulstädten, in denen naturgemäß auf dem Markt für Studentenjobs ein großer Andrang herrscht, eröffnet Freelancing neue Möglichkeiten. Denn abgesehen von der “realen” Welt suchen viele Firmen gezielt in Online-Stellenbörsen nach freien Mitarbeitern.

Verbreitet sind Projekt-Ausschreibungen in Bereichen wie IT und Kommunikation, Marketing und Redaktion. Muttersprachler aus anderen Ländern können sich als Übersetzer betätigen, Informatik-Studenten programmieren Homepages, Kommunikationswissenschaftler schreiben Fachtexte usw.

Auch Heimarbeit möglich

Einige Stellenbörsen für freie Mitarbeiten listen auch Arbeiten im handwerklichen und sozialen Bereich, von der KfZ-Reparatur bis zum Babysitting. So findet dort eigentlich jeder Studierende passende Aufgaben für sich.

Je nach Arbeitgeber können die Aufträge auch zuhause ausgeführt werden. Das erfordert natürlich ein hohes Maß an Disziplin und Selbstmotivation. Aber für diejenigen, die dazu bereit sind, auch neben dem Studium zuhause zu arbeiten, ist Freelancing eine lukrative Möglichkeit, etwas dazuzuverdienen.

Freelancing = Selbstständigkeit?

Sie haben keinen (einzelnen) festen Arbeitgeber, außerdem haben Sie vor, mit Ihrer Arbeit Gewinne zu erzielen. Damit gelten Sie vor dem Gesetz als “selbstständig”. Damit verbunden sind auch eine Reihe von Pflichten. Dazu zählen:

  • Gewerbeanmeldung als Kleinunternehmer
  • Pflichtmitgliedschaft in der IHK
  • Eintrag ins Handelsregister
  • Umsatzsteuerpflicht
  • Doppelte Buchführung

Den Gewerbeschein bekommen Sie üblicherweise beim örtlichen Gewerbeamt (Kosten: zwischen 10 und 50 Euro).

Ausnahme: Ihre Leistung als Freelancer fällt unter die Tätigkeiten eines sogenannten “freien Berufs”. Dazu zählen unter anderem Journalisten, Dolmetscher oder Übersetzer (Details:  § 18 ESt). Dann sind Sie von den meisten Pflichten eines “normalen” Selbstständigen entbunden.

Dazu zählen neben der Gewerbeanmeldung auch die Bestimmungen bezüglich der Umsatzsteuer (Kleinunternehmer-Regelung gem. § 19 EStG). Wo Sie letzten Endes eingeordnet werden, entscheidet das zuständige Finanzamt im Einzelfall. Idealerweise informieren Sie sich vorab bei einem Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Freie Mitarbeit und BAföG

Doch egal, als was Sie laut Finanzamt gelten: Wenn Sie als BAföG-Empfänger während des Studiums etwas  dazu verdienen, kann es sich auf die staatlichen Bezüge auswirken. Es sei denn, Sie unterschreiten die Einkommensgrenzen.

So bleiben zunächst 255 Euro monatlich frei. Mit der Werbungskostenkostenpauschale (z.B. für Büromaterial, Fahrkosten, Fachbücher) und der Sozialpauschale von 21, 5 %  erhöht sich diese Summe auf 400 Euro monatlich (entsprechend: 4800 Euro Jahresbrutto).

Weiterführende Links

Machdudas – Virtueller Arbeitsmarkt für Heimarbeit und Projekte aller Art
Twago – Freelancer-Portal für IT, Medien, Design & Marketing
Selbststaendig.de
– Zahlreiche Infos zum Thema Selbstständig
Freie Berufe – Alle Bestimmungen zur Selbstständigkeit und Freelancing
Kleinunternehmerregelung
– Freie Mitarbeit und Umstatzsteuerbefreiung (§ 19 EStG)

Anne Klein
Letzte Artikel von Anne Klein (Alle anzeigen)