Auslandskrankenversicherung: Die Vorsorge für das Auslandsstudium

Das Auslandsstudium bedeutet für den Studenten eine längere Abwesenheit von seinem inländischen Wohnsitz, von seinem Heimatort. Zu den Vorbereitungen einer solchen Auslandsreise gehört unter anderem auch der Abschluss mehrerer Reiseversicherungen. Mit ihnen werden verschiedene Risiken versichert, die im direkten Zusammenhang mit der Reise stehen. Zu den wichtigen Reiseversicherungen gehört neben der Reiserücktritts- oder der Reiseunfall- vor allem die Reisekrankenversicherung. Sie wird auch als Auslandskrankenversicherung bezeichnet, weil sie der Krankenversicherungsschutz im Ausland ist.

Seit dem Jahre 2009 gilt in Deutschland eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht, die sich auch auf die Pflegeversicherung erstreckt. Jeder Bürger muss sich krankenversichern; umgekehrt hat er auch einen Anspruch darauf, krankenversichert zu werden. Die gesetzlichen Krankenkassen haben kein Recht dazu, einen Antrag auf Krankenversicherung abzulehnen. Dieser Schutz gilt für den heimischen Aufenthalt, also in Deutschland. Nach Überschreiten der Landesgrenze, sei es mit dem Auto, mit einem Schienenfahrzeug, mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff, gilt dieser umfängliche Inlandsschutz nur noch mit Ausnahmen und Einschränkungen. Das betrifft auch den Studenten, der sich während seines Studiums für mehrere Wochen oder Monate im Ausland aufhält. Für diese Auslandsreise muss er eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Näheres dazu kann unter auslandskrankenversicherung-24.de nachgelesen werden.

Besonderheiten der Auslandskrankenversicherung

Vom Begriff her ist die Auslandskrankenversicherung eine zusätzliche private Krankenversicherung. Mit mehreren Ländern innerhalb und außerhalb der Europäischen Union besteht ein Sozialversicherungsabkommen, kurz SVA. Danach können in dem jeweiligen Land dieselben oder vergleichbare Leistungen des Sozialversicherungssystems in Anspruch genommen werden wie hier in Deutschland. Dazu gehört auch die gesetzliche oder staatliche Krankenversicherung des betreffenden Gastlandes. Darüber hinaus gilt in den EU-Mitgliedsländern sowie in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes EWR das aktuelle EU-Recht. Das klingt gut, ist aber für ein Auslandsstudium nicht ausreichend; sei es in den benachbarten Beneluxstaaten, oder im fernen Australien. Der Student muss sich bei dieser Basisversorgung mit den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort begnügen. Entscheidend dabei ist, dass sich dieses interstaatliche Völkerabkommen nur auf Behandlungen am Ort bezieht. Die Rückführung nach Deutschland beispielsweise ist nicht versichert, ebenso wenig wie zahlreiche andere medizinische Leistungen und Versorgungen. Das macht den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung unabdingbar notwendig. Sie wird von privaten Versicherern in unterschiedlichen Tarifen und nach Leistungen gestaffelt angeboten. In jedem Falle ist der Student im Ausland ein Privatpatient beim niedergelassenen Arzt oder im Krankenhaus.

Merkmale der Krankenversicherung fürs Ausland

Entscheidende Merkmale sind die freie Arzt- und Krankenhauswahl sowie der Versicherungsschutz ohne Eigenbeteiligung. Das bedeutet eine hundertprozentige Kostenübernahme im Leistungsfall. Mit einem weltweiten Versicherungsschutz ist der Student auch dann auf der sicheren Seite, wenn er während seines Auslandsaufenthaltes das Studienland vorübergehend oder endgültig verlassen sollte. Die Kostenübernahme für den Rücktransport nach Deutschland ist ebenso wichtig wie die Finanzierung der Besuchskosten einer nahestehenden Person hin zum Aufenthaltsort des Studenten. Kurz gesagt: Der Student ist mit einer guten bis sehr guten Auslandskrankenversicherung an seinem Studienort und weltweit ein ebenso gut versicherter Privatpatient wie in Deutschland auch.

Ausnahmen zur Krankenversicherungspflicht

Kein Auslandskrankenversicherungsschutz besteht in den Ländern, für die das Auswärtige Amt in Berlin eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Darauf muss der Student dann besonders achten, wenn er von seinem ausländischen Studienort aus Exkursionen in andere Länder unternimmt, oder aber dorthin weiterreist. In solchen Fällen ist es angeraten, der Sicherheit halber einen prüfenden Blick auf die Website des Auswärtigen Amtes zu werfen. Ansonsten gelten die gängigen Leistungsausschlüsse bei Behandlungen von Alkohol-, Drogen- oder Suchtkrankheiten, oder für überzogene, sprich deutlich zu hohe Honorarsätze der Ärzte. Der Student kann sich zwischen den Tarifen und deren Leistungskatalog für seine passende Auslandskrankenversicherung entscheiden. Eine Versicherungsbestätigung wird sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache ausgestellt. Die Auslandskrankenversicherung gilt für die Zeitdauer ab einem Monat bis zu vier Jahren; sie ist sowohl kurzfristig verlänger- als auch kündbar. Bei einer dementsprechenden Tarifwahl erübrigt sich der separate Abschluss einer Reiseunfallversicherung, weil sie in der Auslandskrankenversicherung enthalten ist.

Fazit

Als Resümee bleibt festzuhalten, dass ein Auslandsstudium ohne eine Auslandskrankenversicherung gar nicht denkbar ist. Der Monatsbeitrag ist für jedes Beitragsalter überschaubar. Dem Studenten muss bewusst sein, dass die Grundversicherung aufgrund staatlicher Abkommen im Einzelfall deutlich unter den Leistungen der deutschen gesetzlichen Krankenkassen liegen kann. Als ein buchstäblicher Privatpatient erster Klasse ist vor Ort im Ausland vieles leichter und reibungsloser. Das beginnt mit dem Behandlungstermin beim niedergelassenen Arzt und endet mit den Wahlleistungen beim stationären Krankenhausaufenthalt. Auch während des Auslandsstudiums gehören Unfälle zu den häufigen Krankheitsanlässen. Das bedeutet oftmals langwierige Untersuchungen und Diagnosen. Spätestens wenn ein Rücktransport zum heimischen Wohnort für eine Anschlussbehandlung notwendig wird, zeigt sich, wie hilfreich und wichtig eine gute Auslandskrankenversicherung ist.

Anne Klein
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