Hausratversicherung – Feuer, Wasser, Einbruch

Es muss nicht mal Ihre Schuld sein, z.B. wenn die Waschmaschine beim Nachbarn über Ihnen ausläuft. Das Dachgeschoss steht unter Wasser, und der nasse Fleck in Ihrer Badezimmerdecke wird zu Ihrem  Schimmelproblem, wenn Sie jetzt nichts dagegen unternehmen. Gut beraten ist, wer da eine Hausratversicherung hat.

Nach aktueller Rechtslage ist jeder Mieter für die Schäden in seiner Wohnung selbst verantwortlich- also auch den Decken. Wenn Sie also die aufwändige Trocknung des Schimmelpilz-Biotops nicht selbst tragen können, sollten Sie besser dagegen versichert sein.

Hausratversicherung – Warum?

Sie unterhalten einen eigenen Hausstand und besitzen Dinge, die Ihnen lieb und teuer sind? Dann kann sich auch der Gedanke an eine eigene Hausratversicherung lohnen. Andernfalls müssten sie selbst für Reparatur oder Ersatz sorgen, falls doch mal etwas passiert.

Üblicherweise haftet die Hausratversicherung für folgende Schäden:

  • Feuer (z.B. Brand, Blitzschlag oder Explosion)
  • Wasser (z.B. in Folge von geplatzten Rohrleitungen)
  • Hagel und Sturm (erst ab Windstärke 8!)
  • Einbruch und Diebstahl
  • Vandalismus (wichtig: Vorsatz des Täters)

Leistungen der Hausratversicherung

Sollte also Ihr nagelneuer Flachbildschirm-Fernseher bei einem Einbruch gestohlen (oder auch nur zerstört) werden, kommt die Hausrat dafür auf. Das gleiche gilt in diesem Fall für die Reparaturen von Türen und Fenstern sowie den Ausstausch der Schlösser.

Die Versicherung tritt auch auf den Plan, wenn Sie vorübergehend in ein Hotel ziehen und Ihr Hab und Gut einlagern müssen, weil Ihre Wohnung wegen eines Wasserrohrbruchs unbewohnbar ist.  Ebenso zahlt die Hausrat die Beseitigung des Wasserschadens selbst.

Einzelleistungen und Ausnahmefälle

Einige Unternehmen bieten weitere Einzelleistungen an, z.B. für das Laptop, das Fahrrad oder den Versicherungsschutz speziell für die Zeit des Auslandssemesters. Allerdings sind daran oft besondere Auflagen geknüpft. Und selbst bei den Grundleistungen unterscheiden sich die Versicherungen untereinander.

In einem Test der Stiftung Warentest (Juni 2010) deckten z.B. alle 134 getesten Unternehmen Einbruch ab. Einige davon schlossen allerdings bestimmte Fälle aus, wie Diebstahl von Gartenmöbeln von der Terrasse, Diebstahl aus dem PKW etc. Daher sollten Sie als Versicherungsnehmer unbedingt einen Blick auf das Kleingedruckte werfen.

Selbstbeteiligung und Deckungssumme

Entscheidend beim Abschluss von Versicherungsverträgen im Allgemeinen ist die Höhe der Selbstbeteiligung. Darunter versteht man den Betrag, den Sie als Versicherungsnehmer im Schadensfall zahlen müssen. Häufig ist die Selbstbeteiligung durch die jährlichen Beiträge abgegolten.

Eine andere Möglichkeit ist die Selbstbeteiligung pro Schadensfall. Die Selbstbeteiligung wird entweder als Festbetrag festgelegt oder als Anteil vertraglich vereinbart. In jedem Fall zahlt die Versicherung erst, wenn eine bestimmte Summe überschritten wird.

Die sogenannte “Deckungssumme” ergibt sich schließlich aus dem Wert der Wohnung inclusive der in ihr befindlichen Möbel und Gegenstände. Da sich die Hausratversicherung generell auf den eigenen Hausstand beschränkt, ist es wichtig, seinen Wert einschätzen zu können. Nur so können Sie vor überdotierten Verträgen schützen.

Hausratversicherung Vergleichsrechner

Weiterführende Links

Hausratversicherung – Onlinerechner zum Vergleich von Hausratversicherungen
Studentische Versicherungen
– Infoportal rund um Versicherungen für Studierende
Stiftung Warentest
– Aktuelle Berichte zu Produkten und Dienstleistungen

Fabian Köhler