Von der Rente sind Studenten natürlich noch weit entfernt. Damit treten auch Themen wie Altersvorsorge und Rentenversicherung häufig erstmal in den Hintergrund. Doch, was viele nicht wissen: Wenn es um die letztendliche Höhe der Rente geht, werden selbst Schul- und Studienzeiten berücksichtigt.
Das bedeutet, dass Sie auch schon jetzt dafür sorgen können, wie Sie zukünftig leben.
Rentenversicherung – Was ist das?
Die Rentenversicherung in Deutschland ist Teil der Sozialversicherung. Dabei handelt es sich um eine Reihe von gesetzlich verankerten Leistungen zur Absicherung des Bürgers. Dazu zählt neben der Rentenversicherung außerdem die Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung.
Doch vor allem der viel beschworene “demographische Wandel” stellt die Sozialversicherung aktuell vor große Herausforderungen: Ursprünglich war die Idee, dass viele Arbeitnehmer der jüngeren Generationen mit ihrem Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung dafür aufkommen, dass wenige Ruheständler von staatlicher Seite versorgt werden können.
Problem: Weniger Beiträge, höhere Kosten
Doch, was zu Beginn des 20. Jahrhunderts als sogenannte “Alterspyramide” noch funktionierte, verschiebt sich seit dem 2. Weltkrieg zusehends. Heutzutage muss der Sozialstaat unter anderem mit zurückgehenden Geburtenraten, späteren Berufseinstiegen, Fristverträgen und einer deutlich höheren Lebenserwartung umgehen.
Anders ausgedrückt: Immer weniger Menschen zahlen immer kürzer in die öffentlichen Kassen ein, während die Kosten für die Versorgung der älteren Mitbürger steigen. Zwar garantiert der Staat weiterhin eine “Grundversorgung” seiner Rentner. Doch damit allein wäre dem deutschen Akademiker-Nachwuchs ein Lebensabend auf Hartz IV-Niveau beschieden.
Gesetzliche Rentenversicherung im Studium
Schließlich ist der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung an ein regelmäßiges (sozialversicherungspflichtiges) Gehalt gebunden. Je länger ein Arbeitnehmer in den großen Topf (d.h. die gesetzliche Rentenversichrung) einzahlt, desto höher die letztendliche Ausschüttung (sprich: die Rente).
Danach wären Akademiker, die erst mit Ende 20 oder Anfang 30 in den Beruf einsteigen, gegenüber den Arbeitnehmern ohne Examen im Nachteil. Um dem vorzubeugen, gibt es auch schon während des Studiums Möglichkeiten, in die Rentenversicherung einzuzahlen.
Geringfügige Beschäftigungen
Grundsätzlich sind geringfügige Beschäftigungen (auch: Mini-Jobs) für den Mitarbeiter völlig frei von Beiträgen zur Sozialversicherung (und damit auch zur Rentenversicherung). Der maximal mögliche Verdienst von 400 Euro pro Monat wird ohne Abzüge ausgezahlt.
Sie können allerdings auch freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen. In diesem Fall würden regulär 9,8 Prozent (Stand: 2011) vom Lohn abgezogen werden. Im Gegenzug würde die Zeit des 400-Euro-Job bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.
Kurzfristige Beschäftigungen
Im Gegensatz dazu sind kurzfristige Beschäftigungen im Verdienst nicht begrenzt. Wer beispielsweise in den Semesterferien in einem Touristenzentrum kellnert, kann auch mehr als 400 Euro verdienen, ohne Sozialversicherungsbeiträge fürchten zu müssen.
Die werden erst fällig, wenn der Job länger als zwei Monate (max. 5 Tage pro Woche) dauert oder die Tätigkeit mehr als 50 Arbeitstage in einem Kalenderjahr ausgeübt wird. Bei Beschäftigungen über diesen Rahmen hinaus tritt der sogenannte “Gleitzonenfall” ein, und die Beiträge zur Sozialversicherung werden gestaffelt – von 4 Prozent (400,01 Euro) bis 21 Prozent (800 Euro).
Private Rentenversicherung: Riestern für Studenten
Die gesetzlichen Beiträge zur Rentenversicherung allein reichen allerdings nicht mehr aus, um den wünschenswerten Lebensstandard auch nach dem letzten Arbeitstag zu halten. Private Altersvorsorge wird notwendig. Neben der Investition in Lebensversicherungen und Rentenfonds hat sich vor allem die “Riester-Rente” etabliert:
Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sparen Sie hier direkt für die eigene Rente. Der Clou: Wer als Alleinstehender privat vorsorgt, bekommt vom Staat 154 Euro pro Jahr “geschenkt”. Für Ehepaare gibt es 300 Euro und für jedes Kind weitere 300 Euro.
Altersvorsorge: Schon ab 10 Euro
Um die Riester-Zulagen zu kassieren, investieren Arbeitnehmer vier Prozent vom Monatsbrutto des Vorjahres. Gutverdiener und Singles können diese Aufwendungen unter Umständen sogar bei der Einkommens-Steuererklärung geltend machen.
Allerdings sollten auch Menschen mit geringerem Verdienst von der privaten Altersvorsorge profitieren. Daher liegt die Mindesteinlage bei 10 Euro monatlich. Das Ersparte können Banken nicht pfänden, auch zählt es für die Arbeitsagentur nicht zum Vermögen. Damit wird “Riestern” auch für Studenten einfach – selbst, wenn sie mal keinen Job haben.
Tarifvergleich zur Rentenversicherung
Weiterführende Links
Gehaltsrechner – Rechner, der die üblichen Abgaben der Sozialversicherung berücksichtigt
Deutsche Rentenversicherung – Alle Informationen rund um die Altersvorsorge
Riester-Rente – Kostenloser Vergleich von Leistungen zur privaten Rentenversicherung
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