Minijobs: Von 400 EUR auf 450 EUR

Seit dem 01.01.2013 dürfen Minijobber mehr verdienen als vorher. Galt für geringfügig Beschäftigte bisher eine Obergrenze von 400 Euro pro Monat, können sie jetzt bis zu 450 Euro einnehmen. Steuern sind erst fällig, wenn diese Grenze überschritten wird. Aber: Was heißt das denn fürs BAföG?

Daraus folgt unter anderem: Geringfügig Beschäftigte – ob Student oder nicht-  müssen Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Bisher zahlte allein der Arbeitgeber eine Pauschale von 15 Prozent in die Rentenkasse ein.

Höhere Einkommen & Beiträge

Nun muss sich der Student mit 4,6 Prozent selbst an der Einzahlung beteiligen. Das gilt auch für Beschäftigungen, die bisher zwischen 400 und 800 Euro einbrachten (“Midijobs”). Auch hier wurde die obere Einkommensgrenze um 50 Euro erhöht.

Einen Minijob zu haben, das bedeutete bisher: 400 Euro verdienen, 400 Euro behalten. Mit diesem Betrag können Arbeitnehmer fest rechnen und haushalten. Das macht geringfügig bezahlte Arbeitsverhältnisse so beliebt.

Ein Anreiz für Menschen, die sich neben Hauptjob, Ausbildung oder Familie etwas dazu verdienen wollen / mussten.  Tatsächlich waren 2010 mehr als 7 Millionen Arbeitnehmer als Minijobber gemeldet, 90 Prozent von ihnen sind Frauen.

Auch viele Studenten sind auf diese Tätigkeiten angewiesen: In den Studentenstädten explodieren die Mietpreise, hinzu kommen die Lebenshaltungskosten und (teilweise immernoch) immense Studiengebühren von 500 Euro pro Semester.

Das gilt besonders für höhere Semester, die wegen eines Zweitstudiums keinen Anspruch mehr auf Bafög haben. Geringfügige Beschäftigungen und Midijobs lassen sich besser mit der Ausbildung an der Uni vereinbaren als ein 40-Stunden-Job.

Minijobs in der Kritik

Dass rund 1,6 Millionen mehr Menschen geringfügig beschäftigt sind als 2003, macht ganz eines deutlich: Zehn Jahre nach ihrer Einführung haben sich die Minijobs fest als Erwerbsmodell etabliert. Kritiker aber sehen in die Brutto-gleich-Netto-Modell eine Falle für die Rentner der Zukunft.

Schließlich flossen die (beitragslosen) Minijob-Zeiten nicht in die Berechnung der Altersrente ein. Folge: Trotz erbrachter Arbeitsleistungen fehlen Gelder in den Rentenkassen. Die allseits prognostizierte Altersarmut greift um sich.

Auswirkungen auf das BAföG

Bisher war es geringfügig Beschäftigten frei gestellt, ob sie in die Sozialversicherung einzahlen wollen oder nicht. Um aber die ohnehin kommenden Konsequenzen für den Sozialstaat wenigstens teilweise aufzufangen, werden Minijobs nun pauschal besteuert.

Die Folge: Wer bisher 400 Euro monatlich auf dem Konto hatte, darf jetzt (brutto) 450 Euro verdienen. Davon werden pauschal 4,6 Prozent abgezogen, und der Arbeitnehmer selbst bekommt auf diese Weise noch rund 30 Euro mehr ausgezahlt als bisher.

Veränderungen, bei denen das Amt für Bundesausbildungsförderung bisher leider nicht mitzog. BAföG-Empfänger dürfen also weiterhin nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienen. Wer diese Grenze überschreitet, muss mit Kürzungen beim BAföG rechnen.

Da mittlerweile auch das Studium selbst rentenversicherungspflichtig ist, werden Studierende mit einem Nebenjob gleich doppelt belastet.

Neue & alte Verträge

Die neuen Verdienstgrenzen gelten allerdings nur für neue Verträge. Wer 2012 (und davor) einen Nebenjob angenommen hat, verdient weiterhin maximal 400 Euro, muss im Gegenzug auch nicht mit Abzügen beim BAföG rechnen.

Eine “Gehaltserhöhung” bzw. ein Änderungsvertrag sollte zwar möglich sein, wenn auch wiederum mit allen Konsequenzen fürs BAföG. Wer seit 2013 einen Job auf 450 Euro Basis annehmen möchte, sollte sich ebenfalls den Arbeitgeber ansprechen, ob er noch den üblichen Vertrag auf 400 Euro Basis anbietet.

Weitere Informationen zum neuen BAfög erhalten Sie entweder beim zuständigen Amt für Bundesausbildungsförderung oder dem örtlichen Studentenwerk.

Weiterführende Links

Die Gehaltsabrechnung – Wissenswertes zum Thema Lohn & Steuern
Studis Online – Ratgeberportal mit BAföG-Rechner

Anne Klein
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