Bei der Studienplatzklage geht es um einen Antrag im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Vor dem gerichtlichen Weg wird vorausgesetzt, dass man ein Verwaltungsverfahren an der Hochschule einleitet und einen Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität einreicht.
Nun beginnt das Verfahren der Studienplatzklage. Die Klage richtet sich gegen die Hochschule, an der man studieren möchte. Wurde der Antrag abgelehnt, muss man gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen, damit die Ablehnung nicht bestandskräftig wird und man sich den Weg vor das Verwaltungsgericht verbaut.
Studienplatz einklagen
Aber Achtung: In manchen Bundesländern muss man die Klage direkt vor dem Verwaltungsgericht einreichen, damit die Ablehnung nicht bestandskräftig wird. Der Widerspruch muss schriftlich eingereicht werden. Zudem ist es wichtig die verschiedenen Fristen einzuhalten. Mit der Ablehnung des Widerspruchs wird das Verfahren beendet und es wird eine Frist für eine Klage beim Verwaltungsgericht festgesetzt.
Nun beginnt die eigentliche Studienplatzklage. Eilanträge müssen bei den Verwaltungsgerichten gestellt werden, damit diese noch für das laufende Semester berücksichtigt werden können. In der Regel muss man diese Anträge schriftlich Stellen und einige Fristen beachten.
Besonders interessant ist die Antragsbegründung, in der man die Tatsachen glaubhaft darlegen muss.
Wurde der Antrag eingereicht, wird das Verfahren eingeleitet. Das Verwaltungsgericht setzt sich mit der entsprechenden Hochschule in Verbindung und versucht von dort alle notwendigen Unterlagen zu bekommen. Bis zu einer Entscheidung kann es mehrere Monate dauern.
In diesem Verfahren wird die Kapazität der jeweiligen Hochschule überprüft. Kommt das Gericht zu der Erkenntnis, dass die Hochschule bei der Berechnung Fehler unterlaufen sind, müssen neue Studienplätze geschaffen werden.
Studienplatz trotz doppeltem Abiturjahrgang
Deutschland ist mit einer einmaligen Situation konfrontiert. Es gibt so viele Studierende wie noch nie. Aufgrund der Umstellung auf das achtjährige Gymnasium (G8) haben und werden auch in den nächsten Jahren noch doppelte Abiturjahrgänge die Schulen verlassen. Dass die Umstellung in den Bundesländern versetzt passiert, ändert nichts daran, dass in den Jahren 2011 bis 2013 eine große Welle an Studienanfängern zu erwarten ist. Mehr Informationen finden Sie hierzu auf just-study.com.
Bis zum Jahre 2015 werden geschätzte 275.000 zusätzliche Studienanfänger auf die Hochschulen zukommen.
Studieninteressierte müssen sich also gegen eine noch größere Konkurrenz durchsetzten. Dieses liegt allein zahlenmäßig auf der Hand. Zudem muss in den Bundesländern mit doppeltem Abiturjahrgang mit einer leichten Verschärfung des NC gerechnet werden.
Wie zu erwarten, sind die Anforderungen bereits im Wintersemester 2011/12 durch die doppelten Abiturjahrgänge und die Aussetzung der Wehrpflicht gestiegen.
Im Jahr 2012 kommen doppelte Abiturjahrgänge aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg und Bremen hinzu. Es wird damit gerechnet, dass sich in diesen Bundesländern die Auswahlgrenzen im WS 2012/13 ebenfalls verschärfen werden.
Dieser Beitrag wurde von Moniza Ahmad verfasst, Content Editor bei BGMarketing.de.
Weiterführende Links
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- Die wichtigsten Begriffe im Studium - 23. Januar 2013
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