Studieren mit Behinderung

Eine Behinderung oder eine chronische Krankheit sind keine Gründe, den Traum vom Studium zu begraben. Natürlich gibt es Hindernisse und Bedenken – aber mit ein wenig Hilfe und Planung lassen sich die überwinden. Schließlich gehört Bildung zu den Grundrechten jedes Bundesbürgers. Machen Sie also Gebrauch davon.

Je nach Art der Krankheit oder Behinderung gibt es natürlich ganz unterschiedliche Probleme beim Studium. Das fängt bei dem barrierefreien Zugang zu Gebäuden für Rollstuhlfahrer an und hört bei Seh- und Hörbeeinträchtigungen noch lange nicht auf.

Kriterien bei der Studienplatzwahl

Zwar bemühen sich die Hochschulen seit Jahren, die Voraussetzungen zu verbessern, aber es muss und kann immer noch viel dafür getan werden. Wegen ihrer speziellen Bedürfnisse müssen Menschen mit Behinderung genau darauf achten, welche Hochschule sie sich für ihr Studium aussuchen.

Sie muss ihrem Krankheitsbild entsprechend ausgestattet sein, zum Beispiel mit behindertengerecht ausgebauten Vorlesungssälen oder sogar einer ärztlichen Versorgungsstation in der Nähe. Am besten machen Sie sich vor Ort ein Bild; sollten dann noch Fragen offen sein, wenden Sie sich an die entsprechende Beratungsstelle der Hochschule.

Am besten ist es natürlich, wenn Menschen mit Behinderungen so gut wie möglich in den Universitätsalltag integriert sind. Das bedeutet, dass im Idealfall nicht ständig eine “Extrawurst gebraten” werden muss, sondern sie einen ganz normalen Umgang mit den anderen Studenten haben. Aber auch dafür müssen die äußeren Umstände möglichst passend sein.

Das gleiche gilt natürlich auch für die Wohnungssuche. Am besten nehmen Sie sich genügend Vorlaufzeit, um in Ruhe eine passende Unterkunft zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht. Auch der Weg zur Hochschule sollte problemlos mit Bus, Bahn oder anderen Verkehrsmitteln zu bewältigen sein. In Bezug auf Wohnen und Freizeit halten viele Hochschulstandorte Informationen speziell für Menschen mit Behinderung bereit.

Bewerbung an einer Hochschule

Wenn die Vergabe des gewünschten Studienplatzes von der ehemaligen Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) – seit 2010 Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) – geregelt wird, können Bewerber mit Behinderungen einen sogenannten Härtefallantrag stellen.

Damit erhöhen sich die Chancen auf eine Zusage, die dann ohne Bewertung der restlichen Zulassungskriterien direkt erfolgt. Bis zu zwei Prozent aller Studienplätze stehen für solche Fälle zur Verfügung. Bei einem Härtefallantrag oder auch Sonderantrag müssen Sie die entsprechenden Nachweise beilegen.

Nicht immer sieht die Vergabestelle allerdings eine  Notwendigkeit, dem Antrag stattzugeben – das sollten Sie bei der Antragstellung berücksichtigen, um spätere Enttäuschungen zu vermeiden. Neben den beigefügten Nachweisen kann eine kurze schriftliche Begründung ein gutes Mittel sein, um Außenstehenden Ihre ganz persönliche Problematik zu verdeutlichen.

Kosten des Studiums

Menschen mit Behinderung oder chronischen Krankheiten müssen aufgrund der zusätzlichen Hilfsmittel und Medikamente, die sie unter Umständen benötigen, oft mit höheren finanziellen Belastungen kämpfen als andere.

Daher stehen spezielle Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung, die das Studium in dieser Hinsicht erleichtern könne. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sieht zum Beispiel vor, dass sie bei der Vergabe von Geldern in den folgenden Punkten bevorzugt behandelt werden:

  • Der Freibetrag beim Einkommen liegt höher,
  • die Förderungsdauer ist länger, und
  • die Rückzahlungsfristen sind großzügiger als bei regulären Antragstellern.

Dank der immer besser werdenden Ausstattung der Hochschulen, der zahlreichen Beratungsstellen und der eventuellen finanziellen Unterstützung stellt ein Studium für Menschen mit Behinderung heutzutage kein Hindernis mehr dar.

Weiterführende Links

Studieren mit Behinderung – Infos der Bundesarbeitsgemeinschaft Behinderung und Studium
Studium für Behinderte – Hintergrundinformationen von bildungsserver.de

Anne Klein
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